Hallo Bürgerdialog Stromnetz,
ich lese in den Broschüren von Suedlink, dass über die HGÜ-Leitungen nicht nur ein Transport von Windkraft-Strom aus dem Norden in den Süden möglich ist, sondern auch von Solarstrom von Süden nach Norden.
Wie kann ich mir das technisch vorstellen?
Kann die Richtung des Stromflusses innerhalb eines Kabels geändert werden?
Oder werden zwei Kabel mit jeweils entgegengesetzter Richtung im Trassenkorridor gelegt, welche sozusagen voneinander isoliert von Norden nach Süden und von Süden nach Norden Strom transportieren?
Ist das ein Spezialität dieser Leitung? oder kann praktisch jede Stromleitung in beide Richtungen Strom fließen lassen?
Liebe Grüße
Hallo. Ist es möglich vom Netzbetreiber in einem Neubauerstbezug mit wenigen Metern Abstand zu einer 380 kV Trasse, da im 4.OG mit Abstand zur Trassenmitte von 40 Meter, eine Messung der Strahlenbelastung durch den Netzbetreiber durchführen zu lassen?
Hallo,
In meiner Wohnanlage gibt es sieben Häuser, jedes Haus hat einen eigenen Stromzähler (Haus-Sicherung 63A, Baujahr 2007) und Vertrag mit dem Versorger.
An der Zufahrt zur Anlage gibt es einen Anschluss-Kasten, dort kommt die Netzleitung des lokalen Netzbetreibers an und teilt sich zu den Häusern auf.
Aktuell wird nun unser Haus als erstes mit einer Wallbox ausgestattet.
Meine Nachbarn haben die Sorge, dass künftig die vorhandene Netzanschluss-Leitung für die Wohnanlage überlastet werden könnte, wenn nach und nach mehrere Häuser mit Wallboxen ausgestattet werden. Sie befürchten, dass dann die Zuleitung vom Netzbetreiber erweitert werden müsste, und dass dann die Kosten für diese Erweiterung auf die Kunden umgelegt werden – im Extremfall dann zB auf den einen unglücklichen Nachbarn, der eben mit seiner neuen Wallbox die Leitungskapazität überlasten würde.
Ist diese Sorge der Nachbarn begründet? Ich war der Meinung, dass solche Erweiterungen typische „Netzausbaukosten“ sind, die der Netzbetreiber tragen müsste?
Warum findet das Thema „Windgas“ bzw. „Power to Gas“ so wenig Beachtung, obwohl der Nutzungsgrad inzwischen sehr hoch liegt?
Wir besitzen ein Waldgrundstück (nicht bewirtschaftet, die Idee ist, dass in vielen Jahren vielleicht eine angrenzende Siedlung erweitert wird und das Grundstück eine Wertsteigerung erfährt. Durch das Flurstück soll nun die Hochspannungsstromleitung A Nord verlegt werden. Dadurch wird es für uns absolut uninteressant, da wertlos.
Welche Entschädigung steht und zu. Bzw an welche Stelle können wir uns wenden, um entsprechende Hilfe bzw Unterstützung zu erhalten.