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Dieses wird unabhängig durch das Deutsche Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung Speyer (FÖV) erhoben. (externe Internetseite).

Bundesnetzagentur veröffentlicht vorläufige Ergebnisse zum überarbeiteten Netzentwicklungsplan – Zweite Konsultationsphase läuft

Noch bis zum 20. Oktober 2021 können sich Öffentlichkeit und Kommunen an der zweiten Konsultationsphase für den Netzentwicklungsplan (NEP 2035) und für den Umweltbericht beteiligen. Der NEP 2035 umfasst den geplanten Ausbau des Stromnetzes bis 2035 und 2040, der Umweltbericht beleuchtet, wie sich die Maßnahmen voraussichtlich auf die Umwelt auswirken werden. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) lädt nun Öffentlichkeit und Behörden ein, zu den beiden Entwürfen Stellung zu beziehen. Dies ist über ein Onlineformular der BNetzA sowie per E-Mail und Brief möglich.* Im Vorfeld konnten Interessierte an mehreren Informationsveranstaltungen der BNetzA teilnehmen.

Zuvor hatte die Bundesnetzagentur (BNetzA) den zweiten Entwurf des NEP 2035 auch auf Basis von Stellungnahmen aus der ersten Konsultationsphase geprüft. Diese bezogen sich vor allem darauf sicherzustellen, dass die Pariser Klimaziele eingehalten werden, auf die Berücksichtigung des vermehrten Einsatzes von grünem Wasserstoff und auf Umweltauswirkungen. Den Netzentwicklungsplan selbst stellen die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) auf, er wird zweimal öffentlich konsultiert und die BNetzA muss ihn bestätigen, bevor die darin enthaltenen Maßnahmen dem Bundestag und Bundesrat zur Aufnahme in das Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) vorgelegt werden. Der aktuelle Entwurf enthält nun die vervollständigten Szenarien für 2035 und 2040, ebenso die Kosten-Nutzen-Analysen für sechs grenzüberschreitende Leitungsprojekte – sogenannte Interkonnektoren. Im Plan wird auch die Systemstabilität des Netzes bewertet.

Die BNetzA hat den NEP 2035 noch nicht vollständig geprüft, aber bereits vorläufige Ergebnisse veröffentlicht. Darin schätzt sie ein, welche Projekte bestätigungsfähig sein werden – also ob sie für einen sicheren Netzbetrieb sorgen, gemessen an der zu erwartenden Auslastung der Leitungen. Der BNetzA zufolge erfüllen die meisten der von den ÜNB vorgeschlagenen Projekte die Prüfungskriterien – und gelten somit als bestätigungsfähig. Das bedeutet: Von insgesamt 6.650 Kilometern geschätzter Leitungslänge stuft die Bundesbehörde derzeit 6.100 Kilometer als bestätigungsfähig ein. Das gilt dagegen nicht für die restlichen 550 Kilometer.

Die BNetzA hat außerdem mit der strategischen Umweltprüfung (SUP) begonnen, um frühzeitig Gebiete auszumachen, die mit den Netzausbauvorhaben schwer oder gar nicht vereinbar sind, zum Beispiel Naturschutzgebiete oder Nationalparks. Im ersten Schritt werden der Untersuchungsrahmen, Umfang, Detaillierungsgrad und die Prüfungsmethode festgelegt. Dann werden die im zweiten Entwurf des NEP 2035 vorgeschlagenen Maßnahmen in insgesamt acht Schritten systematisch auf Umweltauswirkungen, sogenannte Konfliktpotenziale, untersucht. Diese werden anhand von Risikoskalen bewertet.

Die in der SUP untersuchten Schutzgüter umfassen unter anderem die biologische Vielfalt, Tiere und Pflanzen, Wasser, Böden sowie den Menschen und seine Gesundheit. Das vorläufige Resultat der Umweltprüfung: Bei 57 von insgesamt 101 Maßnahmen stufte die BNetzA die Umweltauswirkungen als sehr gering und gering ein, bei 17 als moderat. Hohes bis sehr hohes Konfliktpotenzial wurde 27 Maßnahmen zugeschrieben.

Diese Einteilung der Maßnahmen ermöglicht es, frühzeitig nach Alternativen zu suchen, wenn beispielsweise die Konfliktpotenziale sehr hoch sind. Außerdem sind die Ergebnisse für die weiteren Schritte der Bundesbedarfsplanung des Gesetzgebers wichtig, um abzuwägen, welche Maßnahmen schließlich in das BBPlG aufgenommen werden.

Weitere Informationen zu den vorläufigen Prüfungsergebnissen und den Ergebnissen des Umweltberichts der BNetzA sowie zu Beteiligungsmöglichkeiten im Rahmen der zweiten Konsultationsphase sind auf der Webseite der BNetzA zugänglich.

* Sie können bis zum 20. Oktober 2021 zu den Entwürfen Stellung nehmen. Die BNetzA bietet dafür ein Onlineformular an.

Alternativ sind auch Stellungnahmen per E-Mail möglich an nep-ub-2021-2035@bnetza.de sowie per Post an die

Bundesnetzagentur
Stichwort: Netzentwicklungsplan/Umweltbericht 2021-2035
Postfach 80 01
53105 Bonn

September 2021

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