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Drei Grundbegriffe der Energiewende

Die Elektrifizierung, die Sektorkopplung und die Arbeit der Bundesnetzagentur betreffen uns alle – auch wenn uns das im Alltag nicht immer bewusst ist

Im Zuge der Energiewende sollen alle Verbraucher in Deutschland, Industrieunternehmen ebenso wie Privatpersonen, fossile Brennstoffe durch erneuerbare Energien ersetzen, um den Kohlenstoffdioxidausstoß insgesamt zu senken und damit das Klima zu schützen. Haushalte gewinnen künftig ihre Wärme verstärkt aus Strom statt aus Gas; Batterien ersetzen die Verbrennungsmotoren in Fahrzeugen, und die Industrie dekarbonisiert, indem sie immer häufiger klimaneutral produziert.

Die im Folgenden dargestellten Fachbegriffe werden in diesem Zusammenhang immer wieder genannt:

1) Elektrifizierung: Fossile Brennstoffe durch (grünen) Strom ersetzen

Die Elektrifizierung unseres Umfelds mit dem Ziel der Klimaneutralität führt dazu, dass wir mehr Strom benötigen. „Elektrifizierung“ beschreibt die Betriebsumstellung von einem Brennstoff auf elektrischen Strom. Im Kontext der Energiewende bezieht sich der Begriff „Elektrifizierung“ meist auf neuartige Technologien, die fossile Energieträger ablösen und Treibhausgasemissionen verringern sollen. Ein Beispiel: Immer mehr GebäudebesitzerInnen stellen ihre Heizungsanlagen von Öl und Gas auf Strom um. Ein anderes Beispiel liefert die Elektromobilität: Bis 2030 sollen nach Plänen der Bundesregierung 15 Millionen Elektroautos auf Deutschlands Straßen fahren. Aktuell sind es 618.500 Fahrzeuge. [1]

2) Sektorkopplung: Ein ganzheitliches Konzept für die Energiewende

Mit der sogenannten „Sektorkopplung“ betrachten EntscheidungsträgerInnen bisher getrennte Sektoren wie Strom, Wärmeversorgung und Verkehr als einheitliches energiewirtschaftliches System. Ihr Ziel ist es, Treibhausgasneutralität zu erreichen und die Energiewende voranzutreiben. Dazu müssen die einzelnen Sektoren eng kooperieren und Synergien nutzen. Wir nutzen Strom zukünftig also nicht nur zur Stromversorgung, sondern auch zum Heizen und für den Verkehr. Mit der Abwärme eines Kraftwerks etwa lassen sich Wohngebäude heizen. Einige Autohersteller produzieren nicht nur E-Fahrzeuge, sondern wandeln sich zu regelrechten Stromanbietern. Autohersteller bieten beispielsweise bereits einen eigenen Stromtarif an.
Die intelligenten Netze der Zukunft nutzen zudem mehr erneuerbare Energien als bisher. Strom spielt in der Sektorkopplung eine Schlüsselrolle, weil er die Sektoren in vielen Fällen miteinander verbindet. Wärme, die als Nebenprodukt der Stromerzeugung entsteht, kann beispielsweise Gebäude heizen („Power-to-Heat“); Wind- und Solarstrom lassen sich in Wasserstoff und Methan („Power-to-Gas“) oder flüssige Kraftstoffe („Power-to-Liquids“) umwandeln. Die zunehmende Elektrifizierung in vielen Sektoren stellt aber auch neue Anforderungen an unsere Stromnetze. Netzbetreiber müssen die Stromnetze als Antwort auf die veränderte Stromeinspeisung, den erhöhten Stromverbrauch und Stromtransport ausbauen bzw. anpassen. [2]

3) Bundesnetzagentur: Die zentrale Infrastrukturbehörde

Um den Strom vom Produktions- zum Verbrauchsort zu leiten, benötigen wir eine funktionierende Infrastruktur, also auch gut ausgebaute Stromnetze. Diese Strominfrastruktur überwacht eine unabhängige Regulierungsbehörde. Sie koordiniert die Stromnetze und sorgt dafür, dass die Netzbetreiber die Stromnetze nur so weit ausbauen, wie es für die Versorgungssicherheit nötig ist.
Die „Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen“ – kurz Bundesnetzagentur (BNetzA) – ist eine Behörde mit Sitz in Bonn. Wie der volle Name erahnen lässt, reguliert die Bundesnetzagentur viele verschiedene Infrastrukturen. Sie beschäftigt sich intensiv mit dem Klimaschutz, der Energiewende und der Digitalisierung. Die Bundesnetzagentur setzt die Rahmenbedingungen für einen fairen Wettbewerb in ihrem Zuständigkeitsbereich und sichert als Verbraucherschutzbehörde die Interessen der BürgerInnen, die diese Netze nutzen. Gleichzeitig kontrolliert sie als Bundesbehörde, dass alle Beteiligten das Telekommunikationsgesetz (TKG), das Postgesetz (PostG) und das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) einhalten. Bei der Energie überwacht sie, dass die Versorgungssicherheit auch während und nach der Energiewende bestehen bleibt. Gleichzeitig ist die Bundesnetzagentur Anlaufstelle für Verbraucherfragen zu Energie. Sie beaufsichtigt die großen Netzbetreiber und koordiniert alle großen Projekte zum Stromnetzausbau. Sie führt die Planfeststellungsverfahren für Netzausbauvorhaben durch und kümmert sich um den Netzentwicklungsplan. [3]

Quellen:
[1] https://www.bmuv.de/themen/luft-laerm-mobilitaet/verkehr/elektromobilitaet, https://de.statista.com/themen/608/elektromobilitaet/
[2] https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/sektorkopplung-54392
[3] www.bundesnetzagentur.de

September 2022

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