Um den Strom vom Produktions- zum Verbrauchsort zu leiten, benötigen wir eine funktionierende Infrastruktur, also auch gut ausgebaute Stromnetze. Diese Strominfrastruktur überwacht eine unabhängige Regulierungsbehörde. Sie koordiniert die Stromnetze und sorgt dafür, dass die Netzbetreiber die Stromnetze nur so weit ausbauen, wie es für die Versorgungssicherheit nötig ist.
Die „Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen“ – kurz Bundesnetzagentur (BNetzA) – ist eine Behörde mit Sitz in Bonn. Wie der volle Name erahnen lässt, reguliert die Bundesnetzagentur viele verschiedene Infrastrukturen. Sie beschäftigt sich intensiv mit dem Klimaschutz, der Energiewende und der Digitalisierung. Die Bundesnetzagentur setzt die Rahmenbedingungen für einen fairen Wettbewerb in ihrem Zuständigkeitsbereich und sichert als Verbraucherschutzbehörde die Interessen der BürgerInnen, die diese Netze nutzen. Gleichzeitig kontrolliert sie als Bundesbehörde, dass alle Beteiligten das Telekommunikationsgesetz (TKG), das Postgesetz (PostG) und das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) einhalten. Bei der Energie überwacht sie, dass die Versorgungssicherheit auch während und nach der Energiewende bestehen bleibt. Gleichzeitig ist die Bundesnetzagentur Anlaufstelle für Verbraucherfragen zu Energie. Sie beaufsichtigt die großen Netzbetreiber und koordiniert alle großen Projekte zum Stromnetzausbau. Sie führt die Planfeststellungsverfahren für Netzausbauvorhaben durch und kümmert sich um den Netzentwicklungsplan. [3]