In vielen Regionen in Deutschland sind im Rahmen der Energiewende Stromnetzausbauprojekte geplant. Eine dieser Regionen ist das windreiche Nordwestniedersachsen. Eines der größeren Projekte in der Region ist das geplante Vorhaben zwischen Stade und Landesbergen, wo auf etwa 150 km die bestehende Stromleitung von 220 kV auf 380 kV verstärkt werden soll. Die Leitung – ein sogenannter Ersatzneubau in bestehender Trasse – führt durch nicht weniger als fünf Landkreise und 85 Kommunen. Anfang Juni 2018 hat das Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) Lüneburg das Raumordnungsverfahren für den Abschnitt Dollern (Landkreis Stade) und Landesbergen (Landkreis Nienburg/Weser) mit der Veröffentlichung der landesplanerischen Feststellung abgeschlossen.
Um mehr über das Verfahren und die damit verbundene Bürgerbeteiligung zu erfahren, haben wir ein Interview mit Dr. Stefano Panebianco, Hauptverantwortlicher für den Dezernatsteil Raumordnung und Landesplanung im Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) Lüneburg, geführt.
Redaktion: Welche Beteiligungsformate wurden im Verfahren eingesetzt und welche waren besonders erfolgreich?
Dr. Panebianco: Im Mittelpunkt des Raumordnungsverfahrens steht zunächst einmal die förmliche Anhörung der Öffentlichkeit. Dafür haben wir die Antragsunterlagen, so wie gesetzlich vorgesehen, einen Monat in den berührten 30 Einheits- und Samtgemeinden auslegen lassen und gleichzeitig auch im Internet veröffentlicht. Die eingegangenen Stellungnahmen – insgesamt mehr als 400 – sind in unsere raumordnerische Abwägung eingeflossen.
Darüber hinaus haben wir als Behörde auch ergänzende Beteiligungsformate erprobt, um eine gute Information und Beteiligung der Öffentlichkeit zu ermöglichen. Während der Beteiligungsverfahren und im Rahmen der Erörterung haben wir z. B. Bürgersprechstunden vor Ort angeboten. Gerade in den Gemeinden, aus denen viele Stellungnahmen eingingen, waren diese sehr gut besucht. Es gab aber auch Bürgersprechstunden, zu denen kaum jemand erschienen ist. Das haben wir als Zeichen gewertet, dass im betreffenden Vorhabenabschnitt wenige Probleme mit der Planung des Übertragungsnetzbetreibers TenneT gesehen werden.
Auch TenneT hat vor und während des Raumordnungsverfahrens eine umfassende Information und Beteiligung verfolgt, die es in dieser Intensität noch nicht oft gegeben haben dürfte: Infomärkte für die Öffentlichkeit, Fachgespräche für Kommunen und Behörden, Newsletter, Eigentümergespräche. Wichtig waren aus meiner Sicht auch die gemeinsam von ArL Lüneburg und TenneT durchgeführten, abschließenden Informationsveranstaltungen, auf denen wir das Verfahrensergebnis und die nächsten Schritte erläutert haben.
Redaktion: Was hat die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern bei der Planung des Vorhabens Stade-Landesbergen bewirkt?
Dr. Panebianco: Die Beteiligung im Raumordnungsverfahren bewirkt das, was der Gesetzgeber von ihr erwartet: Sie erlaubt es dem Vorhabenträger frühzeitig Informationen zu Nutzungen, Konflikten oder anderen Planungen einzusammeln, die für die weitere raum- und umweltverträgliche Planung des Vorhabens wichtig sind, und auch um die Planung gegebenenfalls anzupassen. Uns als Behörde versetzen die Stellungnahmen aus den Beteiligungsverfahren in die Lage, die Antragsunterlagen des Vorhabenträgers umfassend zu prüfen, bei Bedarf Änderungen vorzugeben und Hinweise für die weitere Planung zu formulieren.
Das hat auch bei diesem Raumordnungsverfahren so funktioniert. So wurden z. B. von Bürgerinnen und Bürgern mehrfach Vorkommen geschützter Vogelarten gemeldet, die zu einer Korrektur des Trassenverlaufs geführt haben. Besonders weitreichend war der Einfluss der Beteiligung auf die Standortwahl des geplanten Umspannwerks: Die konkreten Standortvorschläge von Bürgerinnen und Bürgern haben dazu geführt, dass wir das Beteiligungsverfahren für das Umspannwerk mit zusätzlichen Standort-Alternativen wiederholt haben. Im Ergebnis hat sich dann ein Standort als der raumverträglichste erwiesen, der in den Antragsunterlagen der TenneT zunächst gar nicht vorgesehen war. Das ist für mich ein gutes Beispiel dafür, dass eine frühe Bürgerbeteiligung Sinn macht und zu verbesserten Planungsergebnissen führen kann. Und hierfür bietet ein Raumordnungsverfahren einen guten, gesetzlich geregelten Rahmen.
Erwähnen möchte ich aber auch eine andere Wirkung der Bürgerbeteiligung, und zwar gerade der Gespräche vor Ort, die der Gesetzgeber so gar nicht vorgibt, die aber eine gute Ergänzung zur förmlichen, schriftlichen Beteiligung sein können: Diese Gespräche können nicht nur dazu beitragen, wichtige Belange und Hinweise für die weitere Planung aufzunehmen; sie können auch die Möglichkeiten und Grenzen der Standort- und Trassenwahl verdeutlichen. Wenn ich z. B. als Anwohner ein neues Infrastrukturprojekt in meine Nachbarschaft geplant bekomme, dann möchte ich wenigstens nachvollziehen können, warum dies so ist. Das kann man im Gespräch manchmal besser erläutern als auf vielen hundert Seiten Papier. Und für die zuständigen Übertragungsnetzbetreiber bieten Gespräche vor Ort die Chance, mit Anwohnerinnen und Anwohnern sowie Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern frühzeitig ins Gespräch zu kommen. So können deren Anliegen für die spätere Feinplanung aufgenommen werden. Das ist im letzten Jahr vielfach passiert und wird hoffentlich auch vielerorts zu möglichst guten Detaillösungen führen, z. B. bei der Wahl der Maststandorte.
Redaktion: Oft werden Angebote für Bürgerbeteiligung nicht ernst genommen, als wenig glaubwürdig oder frustrierend erlebt. Woran liegt das? Und wie kann man das ändern?
Dr. Panebianco: Zum ersten Punkt: Meine Erfahrungen mit Bürgerbeteiligung sind hier eher positiv. Das Angebot, schriftlich Stellung zu nehmen oder sich auf Veranstaltungen aus erster Hand zu informieren, wird von der Öffentlichkeit oft gut angenommen und damit auch ernst genommen. Auch in diesem Verfahren habe ich sehr engagierte und konstruktive Bürgerinnen und Bürger erlebt, die sich mit Argumenten und Ortswissen eingebracht haben.
Ob Beteiligungsmöglichkeiten als glaubwürdig wahrgenommen werden, dürfte von vielen Faktoren abhängen: Finde ich alle wichtigen Informationen im Internet? Kann ich erkennen, was aus meiner Stellungnahme geworden ist? Lässt sich ablesen, ob die eine oder andere Stellungnahme überhaupt zu einer Anpassung des Vorhabens führt? Das sind einige der Fragen, die bei der Frage der Glaubwürdigkeit mitschwingen dürften. Patentrezepte für das Erlangen von Glaubwürdigkeit gibt es sicherlich nicht. Letztlich geht es immer auch um das Vertrauen in rechtsstaatliche Verfahren – und damit auch in die Personen, die darin involviert sind.
Ein verallgemeinerbarer „Tipp“ fällt mir aber doch noch ein: Um Enttäuschungen möglichst zu vermeiden, sind Behörden und Vorhabenträger in der Pflicht, die Möglichkeiten und Grenzen von Beteiligung klar zu benennen. Ein Beispiel: Wenn der Bundesgesetzgeber den Bedarf für ein wichtiges Infrastrukturvorhaben nach umfassender Prüfung beschlossen hat, kann es auf der Ebene der Raumordnungsverfahrens in der Regel nicht mehr um das „ob“ des Vorhabens gehen – sondern „nur“ noch um eine gute Antwort auf die Fragen des „wo“ und „wie“.
Dass am Ende manche Bürgerinnen und Bürger auch frustriert sind, ist aber aus meiner Sicht nachvollziehbar: Wenn ich mich frühzeitig gegen ein Vorhaben am Standort x oder y ausgesprochen habe – und dann am Ende die Straße oder Stromleitung doch „vor meiner Haustür“ gebaut werden soll, dann bin ich erst einmal frustriert. Das ginge mir, glaube ich, genauso. In diesem Raumordnungsverfahren habe ich es jedoch mehrfach erlebt, dass Bürgerinnen und Bürger – trotz eigener Betroffenheit – Verständnis für die Standort- oder Trassenentscheidungen geäußert haben. Das hat mich sehr beeindruckt.
Redaktion: Nachdem das Raumordnungsverfahren jetzt abgeschlossen ist, wie geht es weiter?
Dr. Panebianco: Der nächste Genehmigungsschritt für die Stromleitung Dollern-Landesbergen ist das Planfeststellungsverfahren. Hier wird die konkrete, detaillierte Planung für die Stromleitung erstellt und zur Genehmigung beantragt. Tennet wird das Vorhaben hierfür in sechs Abschnitte gliedern. Ende diesen Jahres soll bereits der erste Leitungsabschnitt – von Elsdorf nach Sottrum im Landkreis Rotenburg (Wümme) – in das Planfeststellungsverfahren gehen, im nächsten Jahr die weiteren fünf Abschnitte.
Beteiligungsmöglichkeiten gibt es auch beim Planfeststellungsverfahren. Die zuständige Behörde – in diesem Fall die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr in Hannover – wird die detaillierten Genehmigungsunterlagen in den Rathäusern auslegen lassen, und es wird erneut die Möglichkeit für Stellungnahmen bestehen, dann zur konkretisierten Planung, etwa zur Lage von Kabelübergabestationen. Und TenneT hat bereits angekündigt, in dieser Projektphase wieder Infomärkte für die Öffentlichkeit anzubieten.
Zur Person:
Herr Dr. Stefano Panebianco ist Hauptverantwortlicher für den Dezernatsteil Raumordnung und Landesentwicklung des Amts für regionale Landesentwicklung Lüneburg.