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Dieses wird unabhängig durch das Deutsche Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung Speyer (FÖV) erhoben. (externe Internetseite).

Interview: Drei Fragen an die Bundesnetzagentur

Wie geht es mit der Planung der Stromtrassen weiter, wenn der Untersuchungsrahmen steht? Nicht nur bei den großen Stromautobahnen, sondern auch bei kleineren Vorhaben wurde abschnittsweise die Bundesfachplanung eröffnet. Um die verschiedenen Trassenkorridore zu prüfen, legt die Bundesnetzagentur für jeden Abschnitt einen sogenannten Untersuchungsrahmen fest. Was es damit auf sich hat und wie sich Bürgerinnen und Bürger im weiteren Prozess einbringen können, haben wir Andrea Abu Salah, Referentin für Beteiligung, von der Bundesnetzagentur gefragt:

Redaktion: Wir lesen immer wieder vom prall gefüllten „Hausaufgabenheft“, das die Vorhabenträger zur Festlegung des Untersuchungsrahmens nach der Antragskonferenz zum jeweiligen Projekt von Seiten der Bundesnetzagentur erhalten haben. Was ist damit gemeint?

Abu Salah: Im Nachgang der Antragskonferenzen legt die Bundesnetzagentur einen Untersuchungsrahmen fest. Dabei bezieht sie Hinweise und Stellungnahmen ein, die sie in der Antragskonferenz oder auch vorher erhalten hat. Der Untersuchungsrahmen gibt vor, welche ergänzenden Unterlagen und Gutachten ein Vorhabenträger für den vorgeschlagenen Trassenkorridor und die ernsthaft in Betracht kommenden Alternativen noch vorlegen muss. Es wird auch festgelegt, bis zu welchem Zeitpunkt die Unterlagen vervollständigt werden müssen. In diesem Sinne kann man den Untersuchungsrahmen mit einem Hausaufgabenheft vergleichen.

Redaktion: Wie geht es weiter, wenn der Vorhabenträger seine Hausaufgaben gemacht hat? Können sich die Bürgerinnen und Bürger noch einmal einbringen? Und wo und wie erfahren sie von ihren Beteiligungsmöglichkeiten?

Abu Salah: Der Vorhabenträger erstellt auf Grundlage des Untersuchungsrahmens die vollständigen Unterlagen. Dabei wird auf Basis tiefergehender Untersuchungen die Planung weiter konkretisiert und ein erneuter Vergleich der Trassenkorridore durchgeführt. Das Ergebnis legt der Vorhabenträger der Bundesnetzagentur zur Prüfung vor. Nach Vorlage der vollständigen Antragsunterlagen startet die Bundesnetzagentur die Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung, für die die Unterlagen im Internet und an ausgewählten öffentlichen Orten ausgelegt werden. Zu diesen Dokumenten können sich Träger öffentlicher Belange und Vereinigungen, aber auch einzelne Bürgerinnen und Bürger äußern. Die eingegangenen Einwendungen werden von der Bundesnetzagentur in einem Erörterungstermin mit dem Vorhabenträger und denjenigen, die fristgerecht Einwendungen erhoben haben, fachlich diskutiert.

Redaktion: Warum sollten sich Bürgerinnen und Bürger auch dann noch beteiligen?

Abu Salah: Sich bei den Antragskonferenzen als Bürgerin und Bürger, aber auch als Verband oder Verein einzubringen, ist der richtige Einstieg. Denn hier sammelt die Bundesnetzagentur jegliche Hinweise zur Festlegung des Untersuchungsrahmens.

Liegen dann die vollständigen Unterlagen vor, wird die Planung konkreter. Deshalb ist es wichtig, dass Bürgerinnen und Bürger nach Veröffentlichung der vollständigen Antragsunterlagen ihre Einwendungen erheben, wenn sie Bedenken gegen den vorgeschlagenen Trassenkorridor haben. Hierdurch haben sie auch die Möglichkeit, am Erörterungstermin teilzunehmen. Alle relevanten Hinweise, ob sie von Behörden, Verbänden oder aus der Öffentlichkeit kommen, fließen in die Entscheidung der Bundesnetzagentur über den Trassenkorridor ein.

Zur Person:

Andrea Abu Salah ist Referentin für Beteiligung in der Abteilung Netzausbau der Bundesnetzagentur.

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