Einige der geplanten neuen Höchstspannungsleitungen werden als Erdkabel kommen. Dementsprechend sehen auch die Planungen anders aus als bisher bei Freileitungstrassen. Dort wo ein Erdkabel verlegt wird, sind für den Boden Auswirkungen zu erwarten. Was aber bedeutet dies für die landwirtschaftliche Nachnutzung der benötigten Flächen? Darüber und wieviel Handlungsspielraum eigentlich die betroffenen Landwirte haben, sprachen wir mit Jörg Fortmann von der Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK). Er berät Landwirte unter anderem in Sachen Wasser- und Bodenschutz.
Redaktion: Die von der Erdverkabelung wohl am stärksten betroffene Gruppe sind Landwirte, auf deren Flächen die Erdkabel-Verlegung durchgeführt werden soll. Was empfehlen Sie Landwirten, deren Flächen in den Trassenkorridoren liegen und die somit potenziell betroffen sein könnten?
Fortmann: Potenziell betroffene Landwirte sollten bereits das Planungsverfahren kritisch-konstruktiv begleiten und bei jeder sich bietenden Gelegenheit auf die Erhaltung und Berücksichtigung der Bodenfunktionen achten, z.B. hinsichtlich einer möglichen Gefährdung als Pflanzenstandort (Schadverdichtungen, Wasser-, Temperatur- und Nährstoffhaushalt). Die Qualitätssicherung der Böden spielt im ersten Genehmigungsschritt, der Bundesfachplanung und des Raumordnungsverfahren nur eine untergeordnete Rolle, da die genaue technische Auslegung erst im letzten Genehmigungsschritt, dem Planfeststellungsverfahren, festgelegt wird. Dass aber in die Erde gegangen wird, ist aufgrund des Erdkabel-Vorrangs bei den Gleichstromstrecken fast überall sicher (z.B. SuedLink, A-Nord). Die Böden und ihre Eigenschaften wie z.B. ihre Verdichtungsempfindlichkeit, ihre Substratschichtungen sowie ihre Wärmeleitfähigkeit müssen deshalb so früh wie möglich in die Planung und Auswahl des Korridors einfließen. Das haben wir auch in unseren Handlungsempfehlungen zur frühzeitigen Berücksichtigung der Belange des Bodenschutzes in Planungsverfahren zur Erdkabelverlegung so erläutert, die wir zusammen mit dem niedersächsischen Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie verfasst haben. Landwirte sollten sich darüber informieren, welche Eigenschaften ihre Böden haben und wie sie ihre eigenen Kenntnisse in das Verfahren einbringen können. Sie sollten so früh wie möglich mit dem zuständigen Vorhabenträger ihre Ansprüche an ein detailliertes und definiertes Bodenschutzkonzept von der Planung über die Bauausführung bis hin zur Rekultivierung und Folgebewirtschaftung aushandeln und diese auch der Bundesnetzagentur (BNetzA) gegenüber vertreten. Generell kann eine Gebietskörperschaft (z.B. eine Gemeinde) einen Antrag auf Freileitung stellen und der BNetzA zur Prüfung vorlegen. Bei den derzeit laufenden Verfahren wurde dieses jedoch eher selten angefragt.
Redaktion: Was sollte Ihrer Meinung nach ein gutes Bodenschutzkonzept enthalten?
Fortmann: Ein Bodenschutzkonzept erstreckt sich von der Planung über die Bauausführung bis hin zur Nachsorge und Folgebewirtschaftung. Die Planungsphase umfasst die Grundlagenermittlung (u.a. Sichtung vorliegender Bodenkarten, Durchführung weiterer Bodenkartierungen, Bewertung der Bodenfunktionen und Empfindlichkeiten sowie möglicher Beeinträchtigungen) und die Anwendung der daraus gewonnenen Erkenntnisse zur Korridor- und Trassenoptimierung sowie die Maßnahmenfestlegung zum vorsorgenden Bodenschutz auf der Baustelle (u.a. Maschinenkataster, Bauzeitenfenster, Baufeldbegrenzung, Tabuflächen, Bodenmanagement und Wasserhaltung). Für die Bauphase sieht das Bodenschutzkonzept begleitende Bodenuntersuchungen vor, Anwendung von Prüfparametern, Einhaltung von Vorgaben u.a. zum Maschinenkataster, zur Bodenlagerung und zum Bodenwiedereinbau sowie die Prüfung von Wasserhaltungs- und Meliorationserfordernissen. Für den nachsorgenden Bodenschutz enthält das Bodenschutzkonzept Vorgaben zur Durchführung von Meliorations- und Rekultivierungsmaßnahmen (Rückverdichtung, Tiefenlockerung, Dränung, Aussaat tiefwurzelnder Kulturen), aber auch zum Monitoring, zur Beweissicherung, zur Abnahme der Flächen und zur Folgebewirtschaftung. Mit Hilfe eines solchen Bodenschutzkonzeptes sowie dessen Umsetzung kann der Gefahr langfristiger Bodenschäden wirksam vorgebeugt und entgegengewirkt werden. Insgesamt wirkt sich dieses Bodenschutzkonzept z.B. hinsichtlich der Akzeptanzbildung und der Vermeidung von Schadensersatzansprüchen positiv auf den Verfahrensablauf aus.
Redaktion: Ihre Aufzählung umfasst sehr verschiedene Aspekte und zeitliche Abschnitte bis hin zur Folgebewirtschaftung. Hilft eine bodenkundliche Baubegleitung, all diese Fragen ganz konkret in der Umsetzung zu lösen?
Fortmann: Ja, sehr. Eine unabhängige bodenkundliche Baubegleitung von der Planung bis zur Nachbewirtschaftung gewährleistet die Erstellung und Umsetzung eines Bodenschutzkonzeptes. Das Konzept gibt den Rahmen vor, der im Vorfeld mit allen Beteiligten abgestimmt wird und die bodenkundliche Baubegleitung gewährleistet dessen Umsetzung, die auch den Umgang mit Folgeschäden klärt sowie ein ganzheitliches Monitoring sicherstellt, welches die Grundvoraussetzung für eine fundierte Beweissicherung für den Fall von Schadensersatzansprüchen darstellt.
Redaktion: Was genau verstehen Sie unter einem ganzheitlichen Monitoring?
Fortmann: Darunter verstehe ich einen Prozess, der von Anfang bis Ende des Vorhabens greift, nicht nur in der Bauphase. Schon vor dem Eingriff ist der Bodenzustand zu dokumentieren, so dass ein Vorher-Nachher-Vergleich ermöglicht wird (z.B. bzgl. Schadverdichtungen oder Substratschichtungen). Des Weiteren braucht es ein Betriebsmonitoring v.a. zur Messung der Temperaturentwicklung. Da diese Daten vom Stromnetzbetreiber aus eigenem Interesse per se erhoben werden, um z.B. Aussagen zur Belastung des Erdkabels während des Betriebes treffen zu können, liegt es nahe, dass diese Daten der Landwirtschaft zugänglich gemacht werden. Dieses ermöglicht es im Bedarfsfall, einen eventuell bestehenden Zusammenhang zwischen Wärmeentwicklung und Vegetationsverlauf herzustellen. Daneben sehen wir, von der Landwirtschaftskammer Niedersachsen, es als zentral an, dass an mehreren repräsentativen Standorten nach bodenschutzfachlich-landwirtschaftlichen Aspekten u.a. in Absprache mit dem Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie und uns als LWK, neben den Temperaturmessungen weitere Parameter in ein umfassendes und langjähriges Monitoring einfließen sollten [Anm. Redaktion: Dieses Beispiel gilt für Niedersachsen]. Dazu zählen Untersuchungen zum Temperatur-, Wasser- und Nährstoffhaushalt, zur möglichen Verschiebung des Artenspektrums (im und auf dem Boden), zu Bodenverdichtungen, zu den landwirtschaftlichen Erträgen und zum Vegetationsverlauf auf und neben der Erdkabeltrasse. Nur so wäre die Absicherung und Fundierung einer landwirtschaftlichen Beweissicherung und Schadensregulierung gewährleistet. Auch für den Vorhabenträger können sich daraus Vorteile ergeben: So könnten viele bisher ungeklärte Fragen im Rahmen des Erdkabelbaus bzgl. seiner Umweltauswirkungen beantwortet und im Bedarfsfall eine Schadensregulierung auf eine gesicherte Erkenntnislage zurückgeführt werden. Generell besteht in dieser Hinsicht noch einen großen Forschungsbedarf.
Redaktion: Was empfehlen Sie einem potenziell betroffenen Landwirt: Wie kann er seine Kenntnisse in den Planungsprozess einbringen?
Fortmann: Landwirte kennen ihre Böden. Wenn erdverkabelt wird, sollten sie von Anfang an ins Boot geholt werden. Dazu müssen die entlang eines Trassenkorridors potenziell betroffenen Betriebe kontaktiert werden, um schon in der Planungsphase ihr Wissen um Beschaffenheit und Bodennutzung einbringen zu können. Positiv wäre zudem die Schaffung einer Schnittstelle zwischen Landwirtschaft und Baustelle. Diese Person könnte an den regelmäßigen Baubesprechungen teilnehmen und den zeitnahen Informationsaustausch zwischen Bewirtschaftern und Baufirma sicherstellen. Gleichzeitig entsteht dadurch auf beiden Seiten mehr Verständnis für die Abläufe auf beiden Seiten.
Redaktion: Wie sollten Genehmigungsbehörden das Thema Bodenschutz in die Planungsverfahren einbinden?
Fortmann: Die Genehmigungsbehörden sollten bereits vor der Planfeststellung verbindliche Verfahrensauflagen festlegen, damit die Landwirte nicht erst im Anschluss daran mit dem Vorhabenträger bilaterale Rahmenvereinbarungen aushandeln müssen. So hat auch der Vorhabenträger die Möglichkeit entsprechend früh auf Bedenken und Ansprüche der Landnutzer einzugehen (und nicht erst kurz vor Baubeginn). Insgesamt könnte dadurch der Verfahrensablauf reibungsloser gestaltet werden. Parallel zu den Genehmigungsverfahren finden im technischen Bereich fortlaufende Neuentwicklungen statt. Diese reichen vom Kabeldesign über die Verlegetechnik bis hin zu den Bohrtechniken. Die Genehmigungsbehörden sollten bei der Genehmigung der Technik die Auswirkungen auf den Boden ganz besonders berücksichtigen und die aktuell bodenschonendste Technik dem Vorzug geben. Die technische Entwicklung schreitet schnell voran. Gleichzeitig soll so ein Erdkabel, ist es erst einmal verlegt, etwa 40 Jahre halten. Mit der bewussten Wahl der Technik sollte ein geringerer Flächenverbrauch, eine Reduktion der Abwärme, die Nutzung vorhandener Infrastruktur und ein erleichterter und schnellerer Zugriff im Wartungs- oder Reparaturfall verbunden sein.
Redaktion: Nehmen wir an, die Erdkabeltrasse wurde genehmigt und gebaut. Nun treten Probleme, bspw. durch Bodenerwärmungen oder Nässe, in der landwirtschaftlichen Nachnutzung der betroffenen Flächen auf. Welche Maßnahmen erachten Sie als sinnvoll, wenn es um Probleme und Beschwerden seitens der Landnutzer geht?
Fortmann: Da hilft ein Beschwerdemanagement weiter. Damit ist ein transparenter und verbindlicher Verfahrensablauf bei Beschwerden gemeint. Dieses erfordert eine klare Verfahrensregelung, die im Falle von Beschwerden eindeutige Zuständigkeiten und Beschwerdeabläufe gewährleistet. Die betroffenen Landwirte brauchen einen Ansprechpartner, der auch kurzfristig Entscheidungen herbeiführen kann bzw. zumindest initiiert. Zudem sollte das Verfahren zur Regelung möglicher Schadensersatzansprüche schon im Vorfeld geklärt werden. Dafür sollte sich jeder Landwirt z.B. über seinen Berufsstand vernetzen, um Unterstützung zu finden. Denn es liegen schon in anderen, vom Erdkabelbau betroffenen Regionen ausreichend Erfahrungen vor, auf die effizient zurückgegriffen werden kann.
Zur Person:
Dipl.-Ing. agr. Jörg Fortmann von der Landwirtschaftskammer Niedersachsen ist Experte in den Bereichen Wasserschutz, Bodenschutz, Bodenkunde (Standortkartierung, Standortbeurteilung, absolutes/fakultatives Grünland) und berät Landwirte u.a. auch zum Thema Erdverkabelung.