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Dieses wird unabhängig durch das Deutsche Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung Speyer (FÖV) erhoben. (externe Internetseite).

Interview mit Herrn Prof. Dr. Meuser über Maßnahmen zum Schutz des Bodens beim Bau von HGÜ-Leitungen

Neue Höchstspannungs-Gleichstrom-Übertragungsleitungen (HGÜ) werden in Deutschland vorrangig als Erdkabel „unsichtbar“ im Boden verlegt. Die Vorhaben erfordern mitunter größere Eingriffe in land- und forstwirtschaftliche Flächen. Inwiefern sich mögliche Schäden mit einer sogenannten Bodenkundlichen Baubegleitung (BBB) vermeiden lassen und warum diese sogar Chancen bietet, erläutert Prof. Dr. Helmut Meuser von der Hochschule Osnabrück, Geowissenschaftler und Experte für Bodenschutz und Bodensanierung.

Es besteht die Chance, dass Flächen durch die Baumaßnahmen aufgewertet werden.

Prof. Dr. Helmut Meuser

Landwirte sind die von der Erdverkabelung am stärksten betroffene Gruppe, einige Tausend sind es allein bei einer rund 300 Kilometer langen Stromtrasse von Emden ins Rheinland. Was sind deren größte Sorgen?

Es kommt immer wieder die bange Frage auf: Sind meine Erträge nach der Baumaßnahme noch so hoch wie vorher? Schließlich ist es ein großer Eingriff in den Boden, wenn eine 30 bis 40 Meter breite Trasse ausgehoben und wieder verfüllt wird.

Wie antworten Sie darauf?

Mit einer ordentlichen Bodenkundlichen Baubegleitung* ist die Ertragssicherheit gewährleistet. Diese Befürchtung wäre nur dann berechtigt, wenn das Ganze eben nicht fachlich begleitet würde. Das ist der eine Punkt.
*(Anmerkung der Redaktion: Die fachgerechte und genehmigungskonforme Umsetzung der Belange des vorsorgenden Bodenschutzes ist durch die Erstellung eines Bodenschutzkonzeptes und die Begleitung der Bauausführung durch eine Bodenkundliche Baubegleitung sicherzustellen. Diese sollte durch zertifizierte Bodenkundliche BaubegleiterInnen entlang der DIN 19639 (2019-09) erfolgen. Eine Übersicht solcher Fachleute finden Sie auf der Website des Bundesverbandes Boden unter https://www.bvboden.de/bodenkundliche-baubegleitung/zertifizierte-bodenkundliche-baubegleiter)

Und der andere Punkt?

Dass diese Trassen oft größere bewirtschaftete Flächen zerschneiden, sodass Landwirtinnen und Landwirte praktisch rechts und links der Trasse ackern müssen, ist während der Bauphase kaum zu verhindern. Auch das wird immer wieder kritisiert. Viele befürchten auch, dass die Kabeltrassen den Boden exorbitant erwärmen und dadurch die Ertragssicherheit beeinträchtigen. Diese Befürchtung ist aber in aller Regel unbegründet.

Ja, wie ist es mit der Bodenerwärmung? Welche Folgen hat sie für landwirtschaftlich genutzte Flächen?

Dass HGÜ-Leitungen den Boden erwärmen, lässt sich nicht wegdiskutieren. Das beginnt in anderthalb Metern Tiefe, auch oberflächennah wird der Boden wärmer. Das hat Vor- und Nachteile.

Welche?

Ein Vorteil der Erwärmung ist das verstärkte Wurzelwachstum. Die biologische Aktivität wird höher, auch im Oberboden, was für bestimmte Gemüsekulturen wie Spargel positiv ist.

Und die Nachteile?

Ein großer Nachteil ist Trockenheit, insbesondere in Zeiten des Klimawandels. Das erleben wir ja immer häufiger, und wenn sich der Boden erwärmt, trocknet der Boden noch stärker aus. 2021 war eine Ausnahme, es wird solche Phasen anhaltender Trockenheit aber häufiger geben. Wenn das Wasser komplett aus dem Boden raus ist, ist der permanente Welkepunkt der Pflanzen erreicht, wie wir Fachleute sagen. Und das würde durch die Bodenerwärmung noch forciert.

Das klingt recht eindeutig – vielleicht mehr Spargel, vielleicht aber auch dauerhaft trockene Böden. Oder?

Nein, so eindeutig ist es nicht. Es lässt sich noch keine definitive Aussage treffen, wir sind da noch im Forschungsstadium. Man kann derzeit über Trends sprechen, mehr aber auch nicht. Theoretisch könnte man Flächen bewässern, aber das ist sehr aufwändig, sehr teuer und nach bisherigem Stand auch nur punktuell notwendig.

Apropos Planung: Welche Rolle spielt dabei die Bodenkundliche Baubegleitung?

Sie ist entscheidend. Ihre Hauptaufgabe ist es, während der Bauphase und der anschließenden Rekultivierung vor Ort präsent zu sein. Sie ist dafür verantwortlich, den Ist-Zustand zu erhalten. Sie definiert auch witterungsbedingte Baustoppzeiten und sorgt dafür, dass das Erdreich ordnungsgemäß wieder verfüllt wird oder dass es möglicherweise zu einer Zwischenbewirtschaftung kommt.

Was bedeutet das?

Bei der Zwischenbewirtschaftung werden zwischen Ende der Bauphase und dem Beginn der normalen landwirtschaftlichen Nutzung für etwa drei bis fünf Jahre bestimmte Kulturen angebaut, die den Boden für die anschließende Bewirtschaftung, zum Beispiel den Weizenanbau, vorbereiten.

Ab wann setzt die BBB-Tätigkeit ein?

Je früher, desto besser! Denn dann sinkt die Gefahr, dass langfristige Schäden entstehen. Die BBB sollte schon Teil der Planungsphase sein, wenn gewissermaßen die Pflöcke eingeschlagen werden, Kennwerte definiert werden und so weiter.

Für das Planfeststellungsverfahren sieht der Gesetzgeber ein Bodenschutzkonzept vor. Wie sieht das im Idealfall aus?

Das erarbeitete Bodenschutzkonzept ist Grundlage für die Bautätigkeiten und die damit einhergehende Bodenkundliche Baubegleitung. Daher sollte das Bodenschutzkonzept möglichst früh einsetzen, schon in der Planungsphase und nicht erst, wenn die Bagger anrollen. Zuerst geht es darum, den Ist-Zustand der potenziell betroffenen Flächen zu ermitteln. Dazu kann man teilweise auf Karten zurückgreifen, teils sind Nachuntersuchungen vor Ort erforderlich, um offene Fragen zu klären.

Wie geht es dann weiter?

Dann überlegt man, welche Flächen etwa verdichtungs- oder erosionsgefährdet sind, letzteres etwa bei Hanglagen. Das kommt in Süddeutschland häufiger vor. Diese Standorte werden als eher schwierige Flächen ausgewiesen. In der Bauphase sollte das Bodenschutzkonzept einen Bodenmanagementplan enthalten, wie mit den getrennten Chargen, also Ober- und Unterboden, umzugehen und welcher Maschineneinsatz möglich ist.

Der ist ja zum Teil enorm, wenn zum Beispiel Schwertransporte mit bis zu 60 Tonnen anrücken, um die Kabel zur Baustelle zu bringen.

Dass bestimmte Kabelträger so schwer sind, lässt sich nicht vermeiden. Bei steinhaltigen Böden kann man die Maschinen tatsächlich direkt auf der grünen Fläche fahren lassen. Bei verdichtungsempfindlichen Böden müsste eine Baustraße oder Bodenschutzplatten aus Stahl oder Holz errichtet werden, die der gesamten Trasse folgen. Und manchmal ist es sinnvoll, bis in den geogenen Untergrund, den sogenannten C-Horizont, auszukoffern, wenn dieser unempfindlicher gegenüber Verdichtung ist. Auf solche bautechnischen Vorgaben kann die Bodenkunde reagieren und dann für die einzelnen Abschnitte entsprechende fachliche Vorgaben machen.

Werden diese Vorgaben denn überwacht?

Das Bodenschutzkonzept sollte natürlich auch ein Kontrollinstrument sein und vorgeben, wann Fachleute Kontrollen machen, angemeldet oder unangemeldet. Auch sollte darinstehen, wenn etwas nicht optimal läuft, wie man Rekultivierungsmaßnahmen nachher ansetzen kann und welche Gegenmaßnahmen es gegen Bodenverdichtung oder Nährstoffverarmung gibt.

Lässt sich verhindern, dass bei der Erdkabelverlegung zum Beispiel bestehende Drainagesysteme beschädigt werden?

Nein, in der Trasse selbst ist das praktisch unvermeidbar. Wenn dort auch Drainagen liegen, müssten sie bei der Verfüllung wieder eingezogen werden. Manche Kabeltrassen sind bis zu 42 Meter breit, die meisten sind aber deutlich schmaler. Dass gerade in solchen Trassen viele Drainagenstränge liegen, ist eher unwahrscheinlich. Es kommt vor, aber das sind Spezialfälle, auf die das Bodenschutzkonzept dann auch eingeht.

Inwiefern sollten die betroffenen Landwirtinnen und Landwirte ihre Kenntnisse und Erfahrungen in die Planung von Erdkabelvorhaben einbringen?

Ihr Wissen ist in meinen Augen sehr wertvoll, sie sollten auf jeden Fall einbezogen werden. Und wenn sie zum Beispiel 60 Dezitonnen Weizen im Jahr auf einer Fläche gewinnen, wollen sie das natürlich auch nach den Baumaßnahmen. Auch die Weidetierhaltung mit vier Großvieheinheiten zum Beispiel soll nachher wieder dort stattfinden können. Solche Wünsche formulieren die Landwirte zum Beispiel, in meinen Augen zurecht. Dasselbe gilt für Forstwirtschaft. Kurzum: Die Betroffenen in Land- und Forstwirtschaft haben unschätzbares Wissen, sie kennen ihre Flächen einfach am besten.

Können Sie ein Praxisbeispiel nennen?

In einem Fall ergab das Bodengutachten eine Krumenmächtigkeit (Dicke des humosen Oberbodens) von 30 Zentimetern. Ich hatte schon bei der Ortsbegehung Zweifel, dass das überall so ist. Denn an der Oberfläche waren sandige Partien zu finden, die auf eine möglicherweise geringere Krumenmächtigkeit hinwiesen.

Und dann?

Ich fragte einfach den Landwirt: „Sie ackern hier jedes Jahr durch. Wie ist das mit der Krume? Sie wissen’s doch.“ Er antwortete: „Auf großen Flächen im Nordteil ist die Krume nur 10 bis 15 Zentimeter stark, in anderen Teilen 30.“ Diese Information hätte ich durch eine bodenkundliche Untersuchung gegen viel Geld auch haben können, der Landwirt wusste es aus dem Stand.

Die Forstwirtschaft steht vor ähnlichen Fragen, oder? Bei einer üblichen Fichtenplantage zum Beispiel.

Generell müssen die Bäume auf der Trasse weg, das ist klar. Gerade beim Beispiel „Fichte“ ist es aber eher ein Gewinn für die Nutzung, wenn komplett abgeholzt und wieder aufgeforstet wird. Gerade jetzt, wo die Fichte überall mit Trockenschäden und Borkenkäferplagen zu kämpfen hat. Nicht jeder Quadratmeter Trasse steht nach der Baumaßnahme schlechter da als vorher. Es besteht die Chance, dass Flächen ökologisch und wirtschaftlich aufgewertet werden.

Im August 2023 tritt bundesweit eine „Mantelverordnung“ in Kraft, der zufolge eine Bodenkundliche Baubegleitung angeordnet werden kann. Kommt also mehr Arbeit auf Sie zu?

Mehr Arbeit? Wir können uns schon jetzt kaum retten (lacht). Aber im Ernst: Die Mantelverordnung verschärft im Grunde nur eine Entwicklung, die ohnehin besteht.

Welche?

Dass bei Leitungsbauvorhaben, aber auch bei Flächenbauvorhaben, etwa im Gewerbebau, eine BBB als notwendig angesehen wird, ähnlich wie im Naturschutzrecht. Sie wird dann zum Beispiel bei Autobahnerweiterungen oder Gas-Pipelines wesentlich häufiger zum Zuge kommen. Bei Leitungstrassen ist sie im Grunde heute schon Standard.

Werden Baumaßnahmen dadurch teurer?

Nein. Denn die BBB stellt sicher, dass bewirtschaftete Flächen Ertragssicherheit haben und dass andere Flächenarten ökologisch geschützt werden. Würde man das nicht machen, würden die Flächen zerfahren oder verdichtet, es würden Erosionen ausgelöst und dergleichen. Sie zu rekultivieren wäre unterm Strich viel teurer, als die BBB von vornherein einzukalkulieren.

Vielen Dank für das Gespräch

September 2021

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