Am 12. Februar 2021 wurde die Novelle des Bundesbedarfsplangesetzes (BBPlG) vom Bundesrat verabschiedet, nachdem sie Ende Januar bereits vom Bundestag beschlossen worden war. Was bedeutet das für den weiteren Stromnetzausbau? Wir erklären die Bedeutung der Novelle und weisen auf interessante Inhalte hin.
Die Schritte der Netzentwicklung
Neue Stromleitungsausbauvorhaben im Übertragungsnetz werden in Deutschland nur dann gebaut, wenn ein Bedarf für sie festgestellt wurde und sie im Bundesbedarfsplangesetz oder im Energieleitungsausbaugesetz festgeschrieben sind. Die Planung des deutschen Stromnetzes durchläuft wiederkehrend aufeinander aufbauende Phasen. Die Übertragungsnetzbetreiber erarbeiten alle zwei Jahre den Szenariorahmen. In mehreren Szenarien mit unterschiedlichen Annahmen wird eine Bandbreite wahrscheinlicher Entwicklungen der Energiewirtschaft für die mindestens nächsten 10 bis 15 Jahre sowie die nächsten 15 und höchsten 20 Jahren prognostiziert. Hierbei werden Stromverbrauchsprognosen, energiewirtschaftliche und energiepolitische Rahmenbedingungen und die erwartete regionale Verteilung der Erzeugungsanlagen einbezogen. Auch Bürgerinnen und Bürger können sich beteiligen. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) prüft und genehmigt den Szenariorahmen.
Der darauf aufbauende Netzentwicklungsplan (NEP) ermittelt aus den berechneten Szenarien konkrete Transportbedarfe. Das derzeitige Netz wird dafür im Computer nachgebildet und mit diesem Modell geprüft, wo das Netz bei den Prognosen des Szenariorahmens an seine Leistungsgrenzen stößt und in der Folge, welche Veränderungen notwendig sind. Dabei gelten die NOVA-Kriterien:
Die Abkürzung NOVA steht für Netz-Optimierung vor Verstärkung vor Ausbau. Das bedeutet, dass zunächst versucht wird, den aktuellen Netzbetrieb zu optimieren, zum Beispiel durch höhere Belastung bei kühleren Außentemperaturen. Anschließend wird versucht, die vorhandenen Leitungen zu verstärken. Nur, wenn beides nicht ausreicht, wird das Netz mit neuen Leitungen ausgebaut.
Quelle: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/FAQ/Netzausbau/faq-netzausbau-03.html
Beim NEP gibt es für BürgerInnen und Träger öffentlicher Belange zweimal die Möglichkeit, im Rahmen einer öffentlichen Konsultation, eine Stellungnahme abzugeben. Nach Prüfung und Berücksichtigung der Konsultationsbeiträge wird der NEP durch die BNetzA bestätigt.
Gebaut werden jedoch nur die Leitungen, die es vom NEP über einen Gesetzgebungsprozess in das seit 2013 bestehende Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) schaffen, das regelmäßig novelliert wird. Der erste wichtige Baustein für den Netzausbau der Energiewende wurde mit dem Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG) bereits im Jahr 2009 gelegt. Zum ersten Mal wurde darin der vordringliche Ausbaubedarf des Übertragungsnetzes in einem Bedarfsplan gesetzlich festgeschrieben. Auch die darin enthaltenen Vorhaben werden weiterhin umgesetzt.
Neuerungen im aktuellen Bundesbedarfsplangesetz
In der aktuellen Novelle werden 35 neue Netzausbauvorhaben aufgenommen und acht bisherige Netzausbauvorhaben geändert. Die einzelnen Vorhaben werden im Bundesbedarfsplan mit Hilfe ihrer Netzverknüpfungspunkte als Ausgangs- bzw. Endpunkt einer Höchstspannungsleitung benannt.
Enthalten sind auch weitere Leitungen in Gleichstrom-Übertragungstechnik. Die übrigen Vorhaben verstärken das vermaschte Netz in Drehstrom-Übertragungstechnik. Den vollständigen Bundesbedarfsplan verlinken wir, sobald er im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde.
Weitere Regelungen im Zusammenhang mit der BBPlG-Novelle
Überdies werden einige gesetzliche Anpassungen vorgenommen, um eine zügige Durchführung der Planungs- und Genehmigungsverfahren für Netzausbauvorhaben zu fördern (u. a. Straffung von Anhörungen im sog. Nachbeteiligungsverfahren).
Mit einer neu angelegten Speicherregelung im Energiewirtschaftsgesetz werden Vorgaben der europäischen Strombinnenmarkt-Richtlinie in nationales Recht überführt. Damit wird unter anderem ein kurzfristiger Rechtsrahmen für die im Netzentwicklungsplan 2019 bestätigten Netzbooster-Pilotanlagen geschaffen. Dabei handelt es sich um einen innovativen Ansatz zur höheren Auslastung der Bestandsnetze.[2]
Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.buergerdialog-stromnetz.de/wissenswertes/aktiv-einbringen/
[1] https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/FAQ/Netzausbau/faq-netzausbau-03.html
[2] https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2021/01/20210129-altmaier-novelle-des-bundesbedarfsplangesetzes-bringt-den-netzausbau-voran.html