Bis zum Jahr 2030 muss die bestehende Leistung an Windenergie auf See von derzeit 8 auf 30 Gigawatt (GW) fast vervierfacht werden. Denn die Offshore-Windenergie ist eine Schlüsseltechnologie für die Energiewende: Auf See weht der Wind deutlich stärker und stetiger als an Land, sodass Offshore-Anlagen eine viel effizientere Stromquelle als Anlagen an Land darstellen. Doch wie genau soll der Ausbau von Offshore-Windenergie in Deutschland gelingen? Welche Flächen sind für die Windenergie in Nord- und Ostsee vorgesehen? Und wie gelangt der Strom schließlich zu den EndverbraucherInnen?
Weitere 22 GW Windenergie-Leistung bis 2030 in Nord- und Ostsee vorgesehen
Anfang 2023 veröffentlichte das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) den neuen Flächenentwicklungsplan (FEP) zum Ausbau der Offshore-Windenergie. Dieser legt die konkreten Flächen für die Windenergie in Nord- und Ostsee fest. Das ist ein erster Schritt, um die im ebenfalls novellierten Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG) festgesetzten Ausbauziele umzusetzen.
Damit der Ausbau schneller vorangeht, hat das BSH die Leistung auf den vorhandenen Flächen verdichtet und weitere Potenzialflächen identifiziert. Für den Fall, dass der Ausbau die gesetzlich festgelegten Ziele übertrifft, legt der Plan mögliche weitere Ausbauflächen fest.
Anbindungsleitungen verbinden Offshore-Windparks mit dem Übertragungsnetz
Neben den Flächen für Windenergie auf See schlägt der FEP auch vor, wie die Netzbetreiber Offshore-Windparks anbinden sollen. Das Offshore-Stromnetz verbindet Offshore-Plattformen und vorzuhaltende Anschlusskapazitäten. Es spielt auch für die Vernetzung mit anderen europäischen Ländern eine wichtige Rolle.
Gemeinsam mit dem Netzentwicklungsplan (NEP) bildet der FEP die planerische Grundlage dafür, die Windparks an das landseitige Stromübertragungsnetz anzubinden. Die Netzbetreiber müssen auch die Offshore-Anbindungsleitungen weiter ausbauen, um die Windparks mit dem Übertragungsnetz auf dem Festland zu verbinden. Der NEP bestimmt den Bedarf an Offshore-Anbindungsleitungen und basiert auf den Vorgaben des FEP.
In ihrem Monitoringbericht zum Netzausbau für das dritte Quartal 2022 erläutert die Bundesnetzagentur, wie weit die Planung bei den Offshore-Anbindungsleitungen fortgeschritten ist. Darin enthalten sind – neben den bekannten Netzanbindungen des NEP 2021–2035 – erstmals auch die neuen Anbindungssysteme, die sich aus den Ausbauzielen des novellierten WindSeeG ergeben. Das sogenannte Zubaunetz umfasst zwölf Netzanbindungen für Offshore-Winderzeugung in der Nordsee und drei in der Ostsee.
So gelangt der Windstrom von der See zum Endverbraucher an Land
Netzanbindungssysteme verknüpfen die Offshore-Windparks mit dem Übertragungsnetz an Land. Kabel transportieren den Windstrom von der See bis zu den Netzverknüpfungspunkten an Land – an die Küsten von Nord- und Ostsee. Von da kann der Windstrom dorthin fließen, wo er vor allem benötigt wird: in die Verbrauchszentren im Westen und Süden Deutschlands. Dazu bedarf es einer Netzinfrastruktur, die diese Anforderungen und die laufenden Entwicklungen des Energiesektors berücksichtigt. Die Netzplanung zur Modernisierung des Stromnetzes wird dabei alle zwei Jahre aktualisiert, wie nun im neuen NEP 2023-2037/2045.
Der neue NEP 2023-2037/2045 berücksichtigt die Klimaziele und die Transformationsprozesse aller Sektoren
Die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) haben am 24. März 2023 den ersten Entwurf des Netzentwicklungsplans 2023-2037/2045 veröffentlicht. Damit beginnt die Konsultation, an der die Öffentlichkeit bis zum 25. April 2023 teilnehmen kann.
Der neue NEP beschreibt ein Stromnetz, mit dem bis 2045 Klimaneutralität erreicht werden kann. Strom spielt dabei eine zentrale Rolle, da die Dekarbonisierung der Sektoren Industrie, Verkehr und Gebäude überwiegend durch direkte oder indirekte Elektrifizierung erfolgt. Zentral für das Gelingen der Energiewende ist auch eine weitere Beschleunigung des Netzausbaus. Zur Deckung des sich im Vergleich zu heute auf über 1.000 TWh verdoppelnden Stromverbrauchs rechnet der NEP mit einer Verfünffachung der installierten Leistung aus Erneuerbaren auf bis zu rund 700 GW im Jahr 2045. Sie zu integrieren und einen sicheren Netzbetrieb zu ermöglichen erfordert weiteren Netzausbau.
Hinweis: Alle Details zum neuen NEP 2023-2037/2045 betrachten wir in unserer kommenden Newsletter-Ausgabe im zweiten Quartal 2023.
Quellen:
https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2023/01/20230120-30-gigawatt-bis-2030-bsh-veroeffentlicht-flaechen-entwicklungsplan-zum-ausbau-der-offshore-windenergie.html
https://www.netzausbau.de/monitoring
https://www.netzentwicklungsplan.de/nep-aktuell/netzentwicklungsplan-20372045-2023
März 2023