Das Planfeststellungsverfahren beginnt mit einem Antrag des Vorhabenträgers – beim Übertragungsnetzausbau ist dies der zuständige Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB). Im Planfeststellungsantrag stellt der ÜNB Pläne und Beschreibungen des Vorhabens sowie Erläuterungen zu den Umweltauswirkungen dar. Der Antrag muss den genauen Trassenverlauf beschreiben und kann zunächst auf einzelne angemessene Abschnitte der Trasse beschränkt werden. Außerdem muss er in Frage kommende Alternativen darstellen und erläutern, warum der ÜNB die favorisierte Trasse ausgewählt hat.
Der Planfeststellungsantrag dient als Diskussionsgrundlage für die anschließende Öffentlichkeitsbeteiligung; und er soll es der BNetzA ermöglichen, aufbauend auf den Ergebnissen der Öffentlichkeitsbeteiligung einen genaueren Untersuchungsrahmen – ähnlich wie ein Aufgabenheft für den ÜNB – zu formulieren. [1]