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Europäisches Verbundsystem
Sind für das Europäisches Verbundsystem, Länder übergreifenden HGÜ Trassen geplant und wie sieht die langfristige EV Planung au?

Antwort von der Redaktion
Guten Tag Herr M.,
vielen Dank für Ihre umfassende Anfrage. Gerne beantworten wir Ihnen diese.
In dem Netzentwicklungsplan 2021-2035 finden sich zwei Vorhaben, die als länderübergreifende HGÜ-Leitungen geprüft wurden. Zum einen handelt es sich dabei um den „Zweiten Interkonnektor Belgien“ (Projekt-Nr.: P313) zwischen Deutschland und Belgien und die „HansaPowerBridge 2“ zwischen Schweden und Deutschland (Projekt-Nr.: P221). Die geplante Inbetriebnahme liegt bei beiden Vorhaben im Jahr 2035. Wenn die Rede von dem Europäischen Verbundsystem ist, wird in der Regel von der Union für die Koordinierung des Transports von Elektrizität (UCTE) gesprochen. Dieses Verbundsystem umfasst in erster Linie die kontinental europäischen Länder. Da Schweden nicht Teil der UCTE ist, ist „HansaPowerBridge 2“ im engeren Sinne nicht eine länderübergreifende Leitung des Europäischen Verbundsystems (EV).
Bereits heute sind diverse HGÜ-Erdkabel im Europäischen Verbundsystem (EV) in Betrieb. Ein Beispiel ist das 2019 in Betrieb genommene „COBRAcable“ zwischen den Niederlanden und Dänemark oder der “NordLink” zwischen Deutschland und Norwegen, der 2021 in Betrieb genommen wurde.
Neben den nationalen Netzentwicklungsplänen gibt es den „ Ten-Year Network Development Plan, TYNDP“ (Zehn-Jahres-Netzentwicklungsplan) der ENTSO-E. Hier wird die Planung des Europäischen Verbundsystems in den Fokus genommen. Eine Zusammenfassung des TYNDP und Pläne über diesen Zeitraum hinaus lassen sich hier einsehen: https://tyndp.entsoe.eu/
Der TYNDP hält fest, dass in den vergangenen Jahren ein Anstieg der HGÜ Leitungen im Europäischen Verbundsystem zu verzeichnen ist. Dies ist auch in der Zukunft der Fall. Von den im TYNDP festgehaltenen Ausbauvorhaben sind 58 % der Strecke als HGÜ-Leitung geplant. Diese Entwicklung lässt sich auch bei den länderübergreifenden Vorhaben erkennen. Insbesondere wenn es um die Verbindung des EV mit umliegenden Verbundsystemen geht, wird in der Regel auf HGÜ-Leitungen zurückgegriffen.
Des Weiteren ist am 16. Mai 2022 die neue Verordnung über die transeuropäischen Energienetze (TEN-E) in Kraft getreten. Mit der überarbeiteten Verordnung sollen weiterhin Marktintegration, Wettbewerbsfähigkeit und Versorgungssicherheit gewährleistet werden. Weiter werden die Kategorien für Infrastrukturen, die für eine finanzielle Unterstützung in Betracht kommen, vor allem im Hinblick auf die Dekarbonisierung aktualisiert und Offshore-Stromnetze, Infrastrukturen für Wasserstoffe und intelligente Netze als neuer Schwerpunkt hinzugefügt. Die entsprechende Verwirklichung wird in den meisten Fällen im Rahmen von Vorhaben von gemeinsamem Interesse erfolgen, die für eine Finanzierung durch die Fazilität „Connecting Europe“ 2021-2027 in Frage kommen.
Wir hoffen, dass wir Ihnen weiterhelfen konnten.
Ihr Team vom Bürgerdialog Stromnetz
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