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Bürger fragen - Wir antworten

Folgen der Fehlerhaftigkeit der Konsultationsprozesse der Netzentwicklungspläne 2024?

Welche Folgen hat die Fehlerhaftigkeit der Konsultationsprozesse der Netzentwicklungspläne 2024 und des Umweltberichtes der Bundenetzagentur und aller Bisherigen?

Die BnetzA hatte bezüglich ihrer aktuellen 38 Pläne zu Konsultationen/Stellungnahmen mit Termin 15. Mai 2015 eingeladen. In dreien dieser Unterlagen gab es betr.Lit.-und Quellenverzeichnis insgesamt 295 Einzelnachweise, im „Umweltbericht, Bedarfsermittlung 2024, Entwurf Umweltbericht“ zusätzlich insgesamt 629 Fußnoten. Der Umfang der Referenzangaben beträgt ca 142.000 Seiten. Sachgerechte Konsultationen und Stellungnahmen sind so dem normalen Bürger nicht möglich.
Damit , sowie in allen anderen bisherigen terminbezogenen Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung, führt dieser Mangel an Transparenz zu einer Einschränkung persönlicher Selbstbestimmung und zu einem Demokratieabbau. Das gesamte Verfahren des Netzausbaus ist dadurch grundsätzlich fehlerhaft. Damit auch das gesamte EEG.
Welche entsprechenden gesetzlichen Änderungen werden unternommen, damit den Bürger ihr Recht zur Öffentlichkeitsbeteiligung in Form von Konsultationen/Stellungnahmen, hier in Bezug zum Stromnetzausbau, ermöglicht werden kann?
Wulff Bickenbach
Initiative gegen den Doppelkonverter Osterath

Frage von G. 22. Mai 2015
Bürgerdialog Stromnetz Signet

Antwort von der Redaktion

Der Bürgerdialog Stromnetz kann nicht nachvollziehen, wieso 142.000 veröffentlichte Seiten einen Mangel an Transparenz bedeuten. Dieser Schluß könnte gezogen werden, wenn nichts veröffentlicht wäre. Sachgerechte demokratische Entscheidungen brauchen eine Fülle von Hintergrundinformationen, jeder politische Entscheidungsprozess im Parlament mit seinen vielseitigen Drucksachen, Expertenanhörungen und Sachverständigen-Workshops ist Beleg dafür. Insofern ist die Veröffentlichung als Angebot zu verstehen, dass nicht per se fehlerhaft ist. Der Bürgerdialog stimmt Ihnen allerdings zu, dass eine Einarbeitung auch nur für einen Teil der Themen komplex ist. Die „freie Informationsmöglichkeit“ können und wollen wir Ihnen nicht abnehmen. Allerdings ist dadurch das EEG nicht fehlerhaft, es hat einen ebenfalls sehr komplexen Entscheidungsprozess durchlaufen, dessen Ergebnis man gut oder schlecht finden kann. Der Prozess selbst ist urdemokratisch abgelaufen. Gesetzliche Änderungen beim Beteiligungsverfahren sind z. Zt. nicht geplant, außer einem Wechsel zu einem 2-jährigen Konsultationsrythmus (bisher einjährig).

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