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N-1-Sicherheit?

N-1-Sicherheit?

Stromleitungen werden sonst so geplant, dass bei Ausfall einer wichtigen Komponente alle anderen zusammen noch ausreichen, um den gesamten gerade fließenden Strom zu übertragen. Die HGÜ-Leitungen sind aber immer nur je eine Leitung. Wenn die plötzlich ausfällt, wo bleibt dann die Reserve?
Ist üblicherweise die n-1-Sicherheit auch dann gewährleistet, wenn ein beliebiger Strommast mit mehreren Systemen daran zerstört wird?

Frage von Christoph S. 20. Mai 2015
Bürgerdialog Stromnetz Signet

Antwort von der Redaktion

Zu 1: Die Reserve für die HGÜ ist das vermaschte Drehstromnetz in seiner Gesamtheit. HGÜ ist als System mit drei Leitern geplant: +500 V, -500 Volt und Neutralleiter. Bei Ausfall eines Leiters, egal welchem, können die verbleibenden zwei immer noch 50 Prozent der Leistung transportieren.

Zu 2: Wird ein mehrsystemiger Strommast (max. 3.000 MW) zerstört, muss ebenso wie bei der HGÜ der Rest des Stromsystems die Leistung aufnehmen können. Es darf dabei auch zu kurzfristigen Überlastungen der Systeme kommen. Im Normalbetrieb wird jede Leitung max. mit 60 Prozent der theoretisch möglichen Leistung gefahren.

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