Bürger fragen - Wir antworten
Prüfung der Erforderlichkeit einer Maßnahme
Hallo liebe BDS Mitarbeiter*innen,
es gibt eine Aussage der Bundesnetzagentur (Veranstaltung Regensburg), wonach die Behörde eine Trassenbaumaßnahme genehmigt, wenn der Netzbetreiber nachweist, dass sie an einigen Stunden im Jahr zu mehr als 20 Prozent ausgelastet ist.
Ist das eine feste Größenordnung und kann man das irgendwo nachlesen?
Mit freundlichem Gruß
Olaf Lüttich

Antwort von der Redaktion
Hallo Herr Lüttich,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Zu Ihrer Anfrage können wir Ihnen Folgendes mitteilen: Die Bundesnetzagentur wendet bei der Prüfung der Erforderlichkeit einer Maßnahme Kriterien an, die über die von den Übertragungsnetzbetreibern zugrunde gelegten Planungskriterien hinausgehen.
Bezüglich der Prüfung von Erforderlichkeitskriterien führt die Bundesnetzagentur im aktuell bestätigten Netzentwicklungsplan 2030 (2019) Folgendes aus:
„Maßnahmen sollten auch gegenüber Veränderungen von gesetzlichen oder sonstigen Rahmenbedingungen stabil und zukunftsfest sein, um keine unnötigen Ressourcen zu verbrauchen. Eine Maßnahme ist in diesem Sinne erst dann erforderlich, wenn sie auch gegenüber Veränderungen der Netzentwicklungsplanung in einem gewissen Maße widerstandsfähig und damit robust ist. Dies wird einerseits schon dadurch erreicht, dass eine Maßnahme in allen betrachteten Szenarien in mehreren Stunden wirksam sein muss und andererseits durch das Erforderlichkeitskriterium“ (BNetzA, 2019, Bestätigung des Netzentwicklungsplans Strom für das Zieljahr 2030, S.50).
Das von Ihnen genannte Kriterium zur Prüfung der Auslastung einer Leitung ist dabei eines von mehreren Kriterien. Konkret wird in diesem Zusammenhang Folgendes untersucht:
„Zur Bestimmung der Auslastung einer Leitung betrachtet die Bundesnetzagentur die zugehörigen Jahresauslastungskurven. Eine Maßnahme gilt als erforderlich, wenn sie zu einem Zeitpunkt des jeweils betrachteten Jahres zu mindestens 20 Prozent ausgelastet ist. In der Regel würde eine Auslastung von 20% bei einer typischen Netzausbaumaßnahme (380 kV Doppelleitung mit 3600 A) einem Lastfluss von knapp 1.000 MW entsprechen“ (BNetzA, 2019, Bestätigung des Netzentwicklungsplans Strom für das Zieljahr 2030, S.50).
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Bürgerdialog Stromnetz-Team
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