Bürger fragen - Wir antworten
Strahlenbelastung
Hallo. Ist es möglich vom Netzbetreiber in einem Neubauerstbezug mit wenigen Metern Abstand zu einer 380 kV Trasse, da im 4.OG mit Abstand zur Trassenmitte von 40 Meter, eine Messung der Strahlenbelastung durch den Netzbetreiber durchführen zu lassen?

Antwort von der Redaktion
Guten Tag,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir Ihnen gern beantworten.
Der Gesetzgeber verpflichtet die Betreiber von Stromleitungen, dass jederzeit die Grenzwerte von elektrischen und elektromagnetischen Feldern eingehalten werden müssen, um gesundheitliche Beeinträchtigungen zu verhindern. In Deutschland gibt es keinen gesetzlichen, festen Mindestabstand einer Stromtrasse zu einem Wohnhaus.
Vielmehr sorgen Grenzwerte im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und zugehörige Verordnungen (BImSchV) die maximal zulässige Strahlenbelastung durch Stromleitungen an dauerhaft bewohnten Orten. Daraus ergeben sich indirekt Mindestabstände für alle Arten von Leitungen. Netzbetreiber sind ferner verpflichtet, die Felder durch technische Maßnahmen möglichst klein zu halten. Je nach Aufbau der Leitung kann so der Mindestabstand zu dauerhaft bewohnten Orten unterschiedlich ausfallen. Landes- oder Bundesbehörden kontrollieren die Einhaltung der Grenzwerte.
Um verbindliche Informationen zu erhalten, sollten Sie sich direkt an die zuständigen Behörden Ihrer Gemeinde wenden. Diese können Ihnen Auskunft über die aktuellen Gesetze, Verordnungen und Vorschriften geben, die in Ihrer Region gelten. Auch die Planungsbehörden oder das zuständige Bauamt können Ihnen bei Fragen zur durchgeführten Grenzwertmessung behilflich sein.
Wir hoffen, dass wir Ihre Frage zufriedenstellend beantworten konnten.
Ihr Team des Bürgerdialog Stromnetz
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