Bürger fragen - Wir antworten
Stromtrasse in nähe von Haus
Hallo,
Wir haben ein Haus gekauft und hier soll nun sollen in unmittelbarer Nähe (Sichtfeld, plus Nichteinhaltung des empfohlenen Mindestabstandes zu Wohngebäuden von 400m) zwei Stromtrassen errichtet werden (70m Höhe).
Bei dieser neuen Planung wird ursprüngliche Raumordnungskorridor verlassen, weswegen wir bei Kauf der Immobilie keine Kentnis von dieser Einschränkung haben konnten. Da dies aber vermutlich eine enorme Wertminderung der Immobilie bedeutet würde ich gerne wissen welche Möglichkeiten auf Ausgleichszahlungen / Entschädigungen wir haben.

Antwort von der Redaktion
Sehr geehrte Frau F.,
vielen herzlichen Dank für Ihre Frage.
Eine Entschädigungszahlung kann nur dann erfolgen, wenn das Grundstück unmittelbar durch die Stromleitung in Form der Überspannung betroffen ist. Dadurch, dass dies bei Ihnen nicht der Fall ist, gibt es auch keine Möglichkeiten auf Ausgleichszahlungen oder Entschädigungen.
Zum Thema Mindestabstand gibt es keine pauschalen Abstandsregelungen auf Bundesebene. Es gelten zum Teil aber länderspezifische Abstandsregelungen. Je nach Bundesland können diese in Ausnahmen ggf. auch unterschritten werden.
Für die Praxis bedeutet das, dass es zunächst maßgeblich ist, die Grenzwerte für die elektromagnetischen Felder einzuhalten. Entscheidend ist hierbei, dass die Stärke der Immissionen durch elektrische und magnetische Felder oder durch Geräusche unterhalb von den festgelegten Grenzwerten bleibt. Der zuständige Netzbetreiber ist im Genehmigungsverfahren dazu verpflichtet, die Einhaltung der Grenzwerte nachzuweisen.
Weitere Informationen zum Thema Gesundheitsschutz, finden Sie unter https://www.buergerdialog-
Wir hoffen, Ihren offenen Punkt beantwortet zu haben und freuen uns weiterhin auf den Dialog mit Ihnen.
Mit freundlichen Grüßen
Bürgerdialog Stromnetz
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