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Dieses wird unabhängig durch das Deutsche Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung Speyer (FÖV) erhoben. (externe Internetseite).

Wohnumfeld- und Gesundheitsschutz

Elektrische und magnetische Felder

Elektrische Geräte und Leitungen erzeugen zwei Arten von Feldern: Elektrische und magnetische Felder. Ein elektrisches Feld entsteht, sobald an einem Gerät oder einer Stromleitung eine Spannung anliegt. Dazu muss nicht einmal Strom fließen (ruhende Ladungen). Immer wenn Strom durch eine Leitung oder ein Gerät fließt, entsteht in der direkten Umgebung zusätzlich ein Magnetfeld (bewegte Ladungen).

Die elektrische Feldstärke hängt von der Ladungsdifferenz ungleich geladener Körper sowie deren Entfernung zueinander ab und wird in Volt pro Meter angegeben. Die Stärke magnetischer Felder hängt davon ab, wieviel Strom durch einen Leiter fließt. Je größer der Stromfluss, desto höher ist auch die magnetische Flussdichte, die in Tesla angegeben wird:

Magnetfeld um einen stromdurchflossenen Leiter, Quelle: Eigene Darstellung nach Bundesamt für Strahlenschutz

Abstandsregelungen

In Deutschland werden keine allgemeingültigen Abstandsregelungen bei der Errichtung von Stromleitungen verwendet. Vielmehr werden zum Schutz der Bevölkerung vor gesundheitlichen Risiken durch elektrische und magnetische Felder Grenzwerte festgelegt.

Beim Bau einer neuen Hoch- oder Höchstspannungsfreileitung werden die geltenden gesetzlichen Grenzwerte für elektrische und magnetische Felder auch dann eingehalten, wenn die Leitung sehr nah an Wohnhäusern vorbeigeführt wird. Dies garantieren immissionsschutzrechtliche Prüfungen, die für eine Baugenehmigung notwendig sind. Eine Kontrolle führt die zuständige Landes- bzw. Bundesbehörde durch.

Bei Freileitungen sind zusätzlich noch die durch elektrische Entladung erzeugten Geräuschemissionen zu berücksichtigen. Aufgrund der Geräuschentwicklung durch elektrische Entladung in der Luft (Koronaentladung) oder Wassertropfen, die an der Leitung anhaften und die umgebende Luft in Schwingung versetzen, werden häufig sogar größere Abstände zu Wohnbebauungen notwendig, als für den Schutz vor elektrischen und magnetischen Feldern.

Besonderheit im Übertragungsnetz (Höchstspannung)

Im Gesetz über den Bundesbedarfsplan (BBPIG) werden für die dort angegeben Freileitungsvorhaben mit einer Spannung ab 220 kV Mindestabstände von 200 Metern zur Wohnbebauung im Außenbereich und 400 Metern zu Wohngebäuden in Ortschaften festgelegt. Auch in einzelnen Bundesländern wurde diese Abstände als Ziele oder Grundsätze der Raumordnung für Höchstspannungsfreileitungen festgelegt. Diese Regelungen gelten ergänzend zu den Grenzwerten und sind politisch veranlasst.

Gesundheitsschutz

Auch ohne äußeren Einfluss treten im Körper des Menschen elektrische Felder und Ströme auf. Die natürlichen Feldstärken im Körper liegen im Mittel im Bereich von 5 bis 50 mV/m. Dieser Bereich dient als Grundlage für die Beurteilung gesundheitlicher Wirkungen niederfrequenter Felder durch Stromleitungen. Grenzwerte für elektrische und magnetische Felder, die von außen auf den Körper wirken, sorgen dafür, dass der natürliche Feldstärkenbereich im Körper nicht überschritten wird.

Beim Stromnetzausbau gelten die Grenzwerte der 26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (26. BIMSchV). Sie basieren auf internationalen Empfehlungen und sind in vielen europäischen Ländern einheitlich. Sie schützen vor allen nachgewiesenen gesundheitlichen Risiken, die von elektrischen und magnetischen Feldern bei Gleichstrom (0 Hertz) und Wechselstrom (50 Hertz) ausgehen.

Elektrische Felder dringen kaum in den Körper ein. Möglich ist ihre Wahrnehmung durch Vibrieren der Härchen auf der Haut oder durch elektrostatische Entladung. Elektrische Felder werden von Gebäuden oder der Vegetation sowie dem Erdreich abgeschirmt.

Magnetische Felder durchdringen den Körper und können in diesem durch Induktion elektrische Felder und Ströme erzeugen. Diese Felder können nur schwer abgeschirmt werden. Die Einhaltung der Grenzwerte ist hier deshalb von besonderer Bedeutung.

Die vorausstehenden Inhalte wurden von der Initiative Bürgerdialog Stromnetz zusammengefasst. Sie berücksichtigen die Darstellung des Bundesamtes für Strahlenschutz auf folgender Website und deren weiterführenden Inhalte: https://www.bfs.de/DE/themen/emf/nff/nff_node.html.