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Dieses wird unabhängig durch das Deutsche Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung Speyer (FÖV) erhoben. (externe Internetseite).

Häufige Fragen

Hier finden Sie unsere Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um die Themen Energiewende und Stromnetzausbau.

Was ist der Bürgerdialog Stromnetz?

Der Bürgerdialog Stromnetz ist eine Initiative für den offenen und transparenten Austausch zwischen allen Beteiligten rund um den Ausbau des Stromnetzes in Deutschland. Mit vielfältigen Informations- und Dialogangeboten nimmt der Bürgerdialog Stromnetz aktuelle Diskussionen zum Stromnetzausbau auf und setzt sich für einen konstruktiven Dialog zwischen allen Beteiligten, Betroffenen und Kritikern ein. Dazu stellt der Bürgerdialog Stromnetz grundlegende Informationen bereit und beantwortet Fragen zum Netzausbau. Darüber hinaus zeigt er Bürgerinnen und Bürgern, welche Beteiligungsmöglichkeiten es für sie in den unterschiedlichen Planungs- und Genehmigungsverfahren gibt.

Mit Ansprechpartnerinnen und -partnern in zehn Regionen ist der Bürgerdialog Stromnetz erste Anlaufstelle für interessierte Bürgerinnen und Bürger vor Ort. Zusätzlich gibt es mit dem Online-Bürgerbüro und dem Bürgertelefon weitere Möglichkeiten, bei denen sich Bürgerinnen und Bürger über die unterschiedlichen Argumente, Themen und Fragen zum Stromnetzausbau informieren können.

Der Bürgerdialog Stromnetz wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) gefördert und ist eine von den Übertragungsnetzbetreibern unabhängige Initiative. Er versteht sich als eine übergreifende Plattform, die Bürgerinnen und Bürger über die vorhandenen Beteiligungsmöglichkeiten informieren möchte.

Ist der Bürgerdialog Stromnetz eine Initiative der Übertragungsnetzbetreiber?

Nein, der Bürgerdialog Stromnetz ist sowohl wirtschaftlich wie auch inhaltlich eine von den Übertragungsnetzbetreibern unabhängige Initiative. Gefördert wird der Bürgerdialog Stromnetz vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.

Ziel des Bürgerdialog Stromnetz ist es, Bürgerinnen und Bürger über den Ausbau des Stromnetzes zu informieren und mit ihnen darüber in den Dialog treten. Vor allen Dingen möchte er sie zu ihren Beteiligungsmöglichkeiten informieren und zu deren Wahrnehmung ermutigen. Dazu versucht er, die gesamte Bandbreite der Informationen und Positionen zum Ausbau des Stromnetzes ausgewogen abzubilden.

Warum fördert das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) den Bürgerdialog Stromnetz?

Bürgerinnen und Bürgern wünschen sich frühzeitige Informationen und mehr Mitsprache bei der Planung von großen Infrastrukturvorhaben. Deshalb wurden die Verfahren zur Bedarfsermittlung und Vorhabenplanung transparenter und mit umfangreichen Beteiligungsmöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürgern ausgestattet. Gerade bei einem relativ komplexen Thema wie dem Stromnetzausbau reicht dies jedoch oft nicht aus.

Damit Bürgerinnen und Bürger auch von ihren Mitsprachemöglichkeiten bei den unterschiedlichen Schritten des Planungsprozesses effektiv Gebrauch machen können, möchte der Bürgerdialog Stromnetz einen breiten Dialog zwischen Bürgerinnen und Bürgern, engagierten Initiativen, Verbänden und Interessensgruppen, den politisch Verantwortlichen, den zuständigen Genehmigungsbehörden und natürlich auch den Vorhabenträgern fördern. Dabei versteht sich der Bürgerdialog Stromnetz als „Dialogmakler“, der unabhängig von den unterschiedlichen Positionen, Anliegen und Interessen die gesamte Breite der Argumente an einen Tisch zu bringen vermag. Diese neue „Dialogkultur“ wird vom BMWK gefördert.

Können bestehende Stromleitungen nicht erst optimiert werden, bevor man neue Leitungen baut?

Für den Netzausbau gilt das NOVA-Prinzip. NOVA steht für: Netz-Optimierung vor Verstärkung vor Ausbau, d.h. zunächst sind bestehende Stromleitungen optimal auszunutzen und bei Bedarf zu verstärken. Erst wenn ihre Kapazitäten ausgeschöpft sind, werden neue Leitungen geplant.

Das kann auch bedeuten, dass alte Trassen abgebaut und neue Stromtrassen naturverträglicher in die Landschaft und das Siedlungsgefüge eingepasst werden. Betroffene Anwohner sollten daher die Chance nutzen, sich in die Planungen einzubringen, um den Trassenverlauf auch bei geringen Handlungsspielräumen zu optimieren.

Warum sind die großen geplanten Stromtrassen als HGÜ-Leitungen geplant?

Momentan wird auf der Höchstspannungsebene in Deutschland Energie vor allem mit Höchstspannungs-Drehstrom-Übertragungsleitungen (HDÜ) übertragen.

Auf weiten Strecken, wie z.B. bei den geplanten, großen Nord-Süd-Trassen, wären die Verluste einer HDÜ-Übertragung jedoch zu hoch. Deshalb werden die neuen, großen Stromtrassen mit der Höchstspannungs-Gleichstrom-Übertragungstechnologie (HGÜ) geplant, die schon seit langem bei der Stromübertragung, z. B. per Seekabel, zum Einsatz kommt.

Welche Spannungsebene dabei zum Einsatz kommt, ist noch nicht endgültig geklärt. Üblich sind bisher Spannungen bis zu 320 Kilovolt (kV). Neuerdings werden auch Kabelsysteme bis 525 Kilovolt (kV) angeboten. Sie haben die doppelte Übertragungskapazität und deshalb könnten die Trassen mit weniger Kabeln ausgekommen.

Wer baut die Stromnetze aus?

Die Höchstspannungsnetze werden von den Übertragungsnetzbetreibern um- und ausgebaut.

In Deutschland gibt es vier Übertragungsnetzbetreiber:

Die 50Hertz Transmission GmbH betreibt das Höchstspannungsnetz in Nord- und Ostdeutschland.
Das Netzgebiet der Amprion GmbH erstreckt sich vor allem über den Westen und Südwesten Deutschlands.
Das Netz der TenneT TSO GmbH zieht sich durch ganz Deutschland, von der Grenze Dänemarks bis zu den Alpen.
Das Netzgebiet der TransnetBW GmbH liegt überwiegend in Baden-Württemberg.
Weitere Infos dazu finden Sie unter www.netzentwicklungsplan.de

Welche Beteiligungsmöglichkeiten zum Netzausbau gibt es?

Bürgerinnen und Bürger können ihre Interessen zum Thema Netzausbau frühzeitig einbringen und sich formell daran beteiligen. Dies gilt sowohl für die Phase der Bedarfsermittlung, als auch für die Phase der Vorhabenplanung.

Sowohl bei der Bedarfsfeststellung, d.h. der Erstellung des Szenariorahmens und des darauffolgenden Netzentwicklungsplans, wie auch bei der Vorhabensplanung, d.h. der Bundesfachplanung bzw. dem Raumordnungsverfahren und der darauffolgenden Planfeststellungverfahren, sind umfangreiche öffentliche Konsultationen durch die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB), die Bundesnetzagentur (BNetzA) bzw. die Genehmigungsbehörden der Bundesländer vorgesehen. Wie diese Beteiligungsmöglichkeiten aussehen, zeigt unsere Themsenseite „Aktiv einbringen“.

Schon vor der formellen Antragstellung in der Vorhabenplanung sind die ÜNB mit Informationsangeboten und Öffentlichkeitsbeteiligungen in den betroffenen Regionen unterwegs. Die informellen Beteiligungsangebote sind freiwillig und unverbindlich für den Vorhabenträger. Im besten Fall aber bringen sie durch Hinweise der Anwohner bereits zu diesem frühen Zeitpunkt Erkenntnisse über Hindernisse und Schwierigkeiten, die schon in die Planungen zum Antrag auf Bundesfachplanung aufgenommen werden können. Im Regelfall wird in der örtlichen Presse und auf den Projektseiten des ÜNB zu den Infoveranstaltungen informiert.

Wie erfahre ich, ob in meiner Region Stromnetze ausgebaut werden?

Übersichten aller geplanten und abgeschlossenen Netzausbauprojekte sowie den aktuellen Planungsstand bieten die Bundesnetzagentur unter www.netzausbau.de und die Übertragungsnetzbetreiber unter www.netzentwicklungsplan.de.

Wie wird der Streckenverlauf der Stromtrassen bestimmt?

Die konkreten Planungen für Stromtrassen und ihre notwendige Peripherie (Konverter, Umspannwerke, etc.) beginnen, nachdem das Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) vom Bundestag beschlossen wurde.

Die Planung von Stromleitungen, die durch das BBPlG als energiewirtschaftlich notwendig eingestuft wurden, erfolgt in zwei Schritten: in der Bundesfachplanung und anschließend in der Planfeststellung.

Schon vor der Antragstellung wird der Vorhabenträger (jeweiliger Netzbetreiber) in einem ersten informellen Schritt der Öffentlichkeitsbeteiligung in den betroffenen Regionen unterwegs sein und über das Vorhaben und die Planungen informieren. Die informellen Beteiligungsangebote sind freiwillig und unverbindlich für den Vorhabenträger. Im besten Fall können aber durch Hinweise der Anwohner bereits in dieser Phase erste Schwierigkeiten und Raumwiderstände ausgelotet und behoben werden. Anschließend stellt der Vorhabenträger den Antrag auf Bundesfachplanung bei der Bundesnetzagentur (BNetzA), mit welchem das formelle Verfahren beginnt.

Die beiden Schritte der formellen Planung verlaufen prinzipiell ähnlich: Nach Antragsstellung durch den Vorhabenträger lädt die BNetzA zur Antragskonferenz, bei der Betroffene, Umweltverbände, Behörden, aber auch Bürgerinnen und Bürger ihre Anliegen und Belange, aber auch alternative Trassenvorschläge eingeben können. Daraufhin legt die BNetzA einen Untersuchungsrahmen fest, den die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) abarbeiten müssen. Sobald die festgelegten Untersuchungen abgeschlossen und die erforderlichen Unterlagen vollständig sind, werden diese wiederum öffentlich zur Konsultation ausgestellt und in einem Erörterungstermin erörtert. Anschließend entscheidet die BNetzA über den Trassenkorridor – einen 500 bis 1.000 Meter breiten Streifen, innerhalb dessen die spätere Trasse verlaufen muss.

Auch das Planfeststellungsverfahren besteht aus einer durch den Vorhabenträger eingeleiteten Antragskonferenz, auf der ein Untersuchungsrahmen festgelegt wird. Nach dessen Abarbeitung entscheidet die Bundesnetzagentur wiederum unter Beteiligung der Öffentlichkeit und der betroffenen Behörden, wo und wie die Stromtrasse im Detail gebaut wird.

Was sind Raumwiderstände und wie werden sie im Verfahren gewichtet?

„Raumwiderstand“ ist eine Bezeichnung für die Umsetzbarkeit einer Infrastrukturmaßnahme in einem gegebenen Raum. Für die Erstellung der Raumwiderstandskarte werden Hindernisse wie Siedlungen, Schutzgebiete oder Militärgebiete mit ihren Sensibilitäten eingetragen und aufsummiert. Ein hoher Raumwiderstand heißt jedoch nicht, dass ein Trassenbau hier grundsätzlich unmöglich ist.

Raumwiderstände sind zunächst für alle „Güter“ gleich hoch. Sie können im Verfahren aber – je nach der konkreten Situation vor Ort – unterschiedlich hoch gewichtet werden.

Wie kann ich mich informieren und in die Diskussion zum Stromnetzausbau einbringen?

Wer sich in den Netzausbau einbringen will, dem bietet der Bürgerdialog Stromnetz dafür verschiedene Möglichkeiten:

Regelmäßig laden wir zu Diskussions- und Informationsveranstaltungen ein, wo Sie Ihre Anliegen vorbringen und diskutieren können. Unsere nächsten Veranstaltungen finden Sie in unserer Veranstaltungsübersicht.

Darüber hinaus informieren wir Sie frühzeitig zu den formellen und informellen Beteiligungsmöglichkeiten. Im Online-Bürgerbüro beantworten wir Ihre Fragen zu Energiewende und Stromnetzausbau.

Weitere Informationen zu Ihren Beteiligungsmöglichkeiten finden Sie außerdem auch auf www.netzausbau.de und www.netzentwicklungsplan.de

Was bedeutet der Netzausbau für die Natur?

Infrastrukturmaßnahmen haben fast immer Auswirkungen auf Natur und Umwelt. Die Intensität dieser Auswirkungen hängt insbesondere von der technischen Ausführung (Freileitung oder Erdkabel) und der Dimensionierung der neuzubauenden Leitungen ab. Neben den objektiv bestimmbaren Auswirkungen (elektromagnetische Felder, Bodenschutz, Vogelschlag, etc.) gibt es auch eher subjektive Auswirkungen wie zum Beispiel die Auswirkungen des Netzausbaus auf das Landschaftsbild.

Ziel muss es sein, den Netzausbau nach den geltenden Gesetzen des Verbraucherschutzes sowie des Natur-, Umwelt- und Artenschutzes unter der bestmöglichen Berücksichtigung zu realisieren. Dafür ist die möglichst frühzeitige Beteiligung von betroffenen Bürgerinnen und Bürgern hilfreich und zielführend, denn sie kennen die besondere Situation vor Ort am besten.

Gelingt es bei der Planung neuer Stromleitungen nicht, negative Wirkungen auf Natur und Umwelt zu vermeiden, müssen Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen umgesetzt werden. Nach der Inbetriebnahme müssen bei der Instandhaltung von Leitung und Trasse naturschutzfachliche Vorgaben berücksichtigt werden. Darüber hinaus kann ein Trassenmanagement nach ökologischen Gesichtspunkten nicht nur dabei helfen, die Auswirkungen von Stromleitungstrassen zu reduzieren, sondern sogar einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der biologischen Vielfalt leisten.

Gibt es in Norddeutschland wirklich Windstromüberschuss?

Ja, denn im Norden und auf See wird vorrangig Windstrom erzeugt. Dort sind Windenergieanlagen besonders ertragreich und wirtschaftlich. Benötigt wird der Windstrom jedoch in den großen Verbrauchszentren im Westen und Süden Deutschlands. Dort wird aber deutlich weniger Windstrom erzeugt. Der norddeutsche Windstrom kann bislang noch nicht ausreichend über das Stromnetz nach West- und Süddeutschland transportiert werden, weshalb der Ausbau der Nord-Süd-Verbindungen von großer Bedeutung ist.

Welche gesundheitliche Auswirkungen gehen von Höchstspannungsleitungen aus?

Grundsätzlich können elektrische und magnetische Felder zu Wirkungen im menschlichen Körper führen. Ausschlaggebend ist dabei die Stärke und Frequenz der Felder. Die für den Ausbau und den Betrieb von Stromleitungen geltenden, gesetzlichen Grenzwerte sind so festgelegt, dass auch für besonders empfindliche Personengruppen (wie Kinder, kranke und alte Menschen) nachweisbare gesundheitsrelevante Wirkungen sicher ausgeschlossen werden können.

Darüber hinaus gibt es weitere Vorschriften, die dem Vorsorgegedanken Rechnung tragen: neue Freileitungen dürfen nicht mehr über Wohngebäude geplant werden. Das Bundesamt für Strahlenschutz hat einen informativen Animationsfilm zum Thema veröffentlicht.

Wo gibt es Regionale AnsprechpartnerInnen?

Aktuell gibt es AnsprechpartnerInnen in der Region Hannover, den Regionen Nord-, West- und Südniedersachsen, Nordrhein-Westfalen,  Hessen, Rheinland-Pfalz,  Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern Thüringen, Franken und Oberpfalz.

Darüber hinaus gibt es auch ein Online-Bürgerbüro und ein Bürgertelefon, über die Interessierten Ihre Fragen und Anliegen an den Bürgerdialog Stromnetz schicken können.