SuedOstLink: Untersuchungsrahmen für Abschnitt D festgelegt
22. Dezember 2017
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 22. Dezember 2017 für den letzten Abschnitt des SuedOstLink vom Raum Schwandorf bis Isar den Untersuchungsrahmen festgelegt. Damit liegen nun für alle vier Abschnitte des SuedOstLink die Untersuchungsrahmen vor.
Mit dem Untersuchungsrahmen hat die BNetzA den zuständigen Übertragungsnetzbetreibern (ÜNB) TenneT und 50Hertz ein "Hausaufgabenheft" vorgelegt und bestimmt, welche weiteren Unterlagen noch eingereicht werden müssen. Die BNetzA rechnet im dritten Quartal 2018 mit der Vorlage entsprechender Unterlagen.
Weitere Informationen zum SuedOstLink finden Sie auf der Internetseite der Bundesnetzagentur.