25. Februar 2021
Am 25.02.2021 hat die Bundesnetzagentur wir einen verbindlichen Trassenkorridor von 24 km Länge für den Abschnitt A (Emden Ost – Raum Bunde) festgelegt.
Die Auslegung der Entscheidung erfolgt gemäß dem Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) in der Zeit vom 8. März bis zum 19. April 2021 ausschließlich durch eine Veröffentlichung im Internet.
Weitere Informationen und die Unterlagen finden Sie auf der Webseite der Bundesnetzagentur