15. August 2019
Nachdem die Öffentlichkeitsbeteiligungsphase im Rahmen der Bundesfachplanung im Juli endete, hat die Bundesnetzagentur für die Abschnitte A bis D die Erörterungstermine festgelegt. In den Erörterungsterminen werden diejenigen zum Gespräch eingeladen, die im Rahmen der Beteiligungsphase ihre Stellungnahmen bei der Genehmigungsbehörde eingereicht haben.
Für den Abschnitt E wurden bereits im Juli die Erörterungstermine abgehalten und im August fand in Rotenburg (Fulda) der erste Erörterungstermin für den Abschnitt C statt.
Hier eine Übersicht über die weiteren Erörterungstermine, die von der Bundesnetzagentur organisiert werden:
Abschnitt A:
Weitere Informationen zu den einzelnen Erörterungsterminen und zum weiteren Verfahren finden Sie auf der Internetseite der Bundesnetzagentur.