23. Oktober 2019
Für den Abschnitt Urberach – Pfungstadt – Weinheim des Vorhabens 19 (BBPlG) hat die Bundesnetzagentur einen Trassenkorridor festgelegt und die Bundesfachplanung abgeschlossen.
Der Trassenkorridor orientiert sich im Wesentlichen an einer bereits bestehenden Leitung. Auf der Internetseite der Bundesnetzagentur liegen die Unterlagen vom 28. Oktober bis zum 8. Dezember 2019 öffentlich aus. Auch an den Standorten der Bundesnetzagentur in Bonn, Groß-Gerau und Heppenheim liegen die Unterlagen öffentlich aus und können eingesehen werden.
Die Bundesfachplanungsentscheidung (gemäß § 12 NABEG) für den Abschnitt Nord des Vorhabens 19 steht auf der Internetseite der Bundesnetzagentur zum Download bereit.
Dort finden Interessierte weitere Informationen zum Trassenkorridor und zum weiteren Verfahren.