31. Mai 2023
Die Bundesnetzagentur hat den Untersuchungsrahmen für den Abschnitt Nord 1 des Korridor B aus Vorhaben 48 festgelegt. Er gibt vor, welche Unterlagen Amprion im weiteren Verfahren vorzulegen hat.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der BNetzA.