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Dieses wird unabhängig durch das Deutsche Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung Speyer (FÖV) erhoben. (externe Internetseite).

Vorhaben 48: Untersuchungsrahmen für Abschnitt Nord 1 aus Korridor B festgelegt

31. Mai 2023

Die Bundesnetzagentur hat den Untersuchungsrahmen für den Abschnitt Nord 1 des Korridor B aus Vorhaben 48 festgelegt. Er gibt vor, welche Unterlagen Amprion im weiteren Verfahren vorzulegen hat.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der BNetzA.

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