Im Jahr 2015 hat der Gesetzgeber den „Erdkabelvorrang“ bei Gleichstromleitungen verfügt. Das heißt, dass große Stromautobahnen (= neue Höchstspannungs-Gleichstrom-Übertragungsleitungen – HGÜ-Leitungen) vorrangig rund 1,5 Meter unter der Erdoberfläche verlegt werden. HGÜ-Freileitungen sind nur noch in bestimmten Fällen, zum Beispiel aus Naturschutzgründen, als Ausnahme möglich.
Mitunter wünschen sich AnwohnerInnen, dass auch Wechselstromleitungen „unter die Erde“ kommen. Das erlaubt der Gesetzgeber nur in Ausnahmefällen – und dann auch nur auf wenigen Kilometern, weil Wechselstromtransporte in Erdkabeln technisch sehr aufwendig sind. Ausnahmefälle können Wechselstromleitungen sein, die Flüsse unterqueren oder nah an Wohnhäusern verlaufen müssen. Einen gesetzlichen Anspruch auf die Verlegung eines Erdkabels bei Wechselstromleitungen gibt es nicht.
Erdkabel können offen oder geschlossen verlegt werden. Welche Variante am besten geeignet ist, hängt vor allem von den örtlichen Gegebenheiten ab.
Die offene Bauweise erfordert aufwändige Tiefbauarbeiten
Die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) verlegen Erdkabel meist „offen“, weniger „geschlossen“. Bei der offenen Bauweise müssen sie circa zwei Meter tiefe Kabelgräben ausbaggern lassen. Die von den ÜNB beauftragten Tiefbaufirmen lagern die entnommenen Bodenschichten separat, um nach der Baumaßnahme den ursprünglichen Bodenzustand wiederherzustellen. Die zwischengelagerten Bodenschichten werden dann entsprechend dem standortabhängigen Bodenhorizont wieder verfüllt.
Die geschlossene Bauweise für besondere Herausforderungen
Die deutlich aufwendigere geschlossene Bauweise wählen die ÜNB, wenn örtliche Gegebenheiten die offene nicht zulassen – zum Beispiel, wenn Erdkabel Straßen oder Flüsse unterqueren müssen. Dann bohren Tiefbauer tunnelähnliche Kabelkanäle mit lediglich einer Start- und Zielgrube. Die geschlossene Bauweise verändert das Bodengefüge weniger als die offene. Diese weist jedoch deutlich höhere Baukosten und Erschwernisse bei der Wartung, aufgrund des erschwerten Zugangs, auf.
Das Pflugverfahren ist noch im Teststadium
Die ÜNB testen derzeit das Pflugverfahren. Hierfür baggern Tiefbauer circa vier Meter lange Gruben aus, in die sie je einen Pflug setzen. Ein Pflugfahrzeug zieht diesen dann entlang der Stromtrasse, um den umliegenden Boden zu lockern. Anschließend verlegen sie die Stromkabel in die umgepflügten Gräben und stellen den Ursprungszustand der Böden wieder her.
Durch eine bodenkundliche Baubegleitung (BBB) und andere geeignete Maßnahmen lassen sich viele Beeinträchtigungen minimieren. Im Rahmen der bodenkundlichen Baubegleitung kontrollieren unabhängige Sachverständige die Verlegung der Erdkabel von Beginn der Arbeiten bis zur Wiederbegrünung der Fläche. Dabei wird unter anderem kontrolliert, dass die unterschiedlichen Bodenschichten separat gelagert und entsprechend in richtiger Reihenfolge wieder verfüllt werden. Neben der BBB berücksichtigen die ÜNB außerdem die Bereitstellung von Baustraßen, um die Bodenverdichtung durch die Schwertransporte möglichst gering zu halten. Des Weiteren werden die Witterungsverhältnisse und die Brutzeiten der Vögel berücksichtigt. Bodenschonend ist dabei das Arbeiten bei trockenem Wetter. Um zudem eine Erwärmung des Bodens durch die Erdkabel zu verhindern, sind die Erdkabel mit einer Isolierung versehen. Darüber hinaus werden unerwünschte Drainagewirkungen durch den Einbau von Tonriegeln oder entsprechenden Abfangsammlern reduziert.
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