Neben dem Ausbau der erneuerbaren Energien ist ein gut ausgebautes Übertragungsnetz essenziell. Um die Energiewende praktisch umzusetzen, sind in Deutschland insgesamt ca. 7.700 Kilometer neue, optimierte oder verstärkte Stromleitungen vorgesehen.
Die Stromversorgung in Deutschland ist im Vergleich mit anderen Industrienationen traditionell sehr sicher. Der System Average Interruption Duration Index (SAIDI) zeigt, dass Stromausfälle in Deutschland seit 2006 durchschnittlich von immer kürzerer Dauer sind. Dabei geht es um lediglich wenige Minuten im Jahr. Dies ist ein großer wirtschaftlicher Vorteil. Um die Versorgungssicherheit weiterhin auf einem hohen Niveau zu halten, soll das Übertragungsnetz ausgebaut werden.
Die Bundesnetzagentur überwacht kontinuierlich die Versorgungssicherheit mit Elektrizität. Denn erforderliche Investitionen in Kraftwerke und Netze benötigen mitunter erhebliche Vorlaufzeiten. Im Mittelpunkt des Monitorings steht die Frage, ob und inwieweit die Unternehmen, die für Stromerzeugung, -übertragung und -verteilung zuständig sind, ausreichend dafür sorgen, dass die Nachfrage nach Strom heute und in Zukunft sicher gedeckt ist.
Ein zentrales Ziel des Energiewirtschaftsgesetzes ist, dass die Allgemeinheit sicher mit Elektrizität und Gas versorgt wird. Allerdings stellen die Energiewende und der zunehmende europäische Stromhandel die deutschen Strom- und Gasnetze vor große Herausforderungen.
Durch den Ausbau der erneuerbaren Energien verschieben sich die Schwerpunkte der Stromerzeugung. 2023 wurden alle noch laufenden Kernkraftwerke vom Netz genommen. Diese stehen jedoch häufig dort, wo viel Energie benötigt wird – etwa in süddeutschen Ballungsräumen mit energieintensiver Industrie.
Diese Lücke können regenerative Energien vor Ort auf absehbare Zeit nicht schließen. Deshalb entstehen große Windparks – vor allem in Ost- und Norddeutschland und sogar auf See. Der dort erzeugte Strom muss zum Verbraucher transportiert werden. Das bestehende Netz stößt allerdings bereits jetzt an die Grenzen seiner Leistungsfähigkeit.
Die Netzbetreiber sind zu einem sicheren, zuverlässigen und diskriminierungsfreien Netzbetrieb verpflichtet. Dieser umfasst:
Neben dem Ausbau der erneuerbaren Energien ist ein gut ausgebautes Übertragungsnetz essenziell. Um die Energiewende praktisch umzusetzen, sind in Deutschland insgesamt ca. 7.700 Kilometer neue, optimierte oder verstärkte Stromleitungen vorgesehen.
Zum Engpassmanagement gehören alle Maßnahmen, die ein Netzbetreiber einsetzen kann, um Leitungsüberlastungen durch Netzengpässe in seinem Netz zu vermeiden oder zu beheben. Dazu stehen ihm verschiedene Werkzeuge zur Verfügung, die gesetzlich geregelt sind.
Genauso wichtig wie zuverlässige Übertragungsnetze sind ausreichende Erzeugungskapazitäten, die den bestehenden und prognostizierten Energieverbrauch abdecken. Die Bundesnetzagentur erfasst daher alle Kraftwerke ab einer bestimmten Größe in einer Liste, welche die Grundlage für den Szenariorahmen bei der Netz entwicklungsplanung ist.
Diese wird jedes Jahr im Winterhalbjahr gebildet, um Kraftwerkskapazitäten für Netzeingriffe
vorzuhalten. So können bspw. Netzengpässe, die durch eine zu hohe Stromproduktion in norddeutschen Windparks entstehen, ausgeglichen werden. Kraftwerke für die Netzreserve laufen nicht im Regelbetrieb, sondern werden erst zugeschaltet, wenn die Bundesnetzagentur dies fordert. Für den Winter 2019 / 2020 betrug der Bedarf an Erzeugungskapazitäten aus Netzreservekraftwerken 5.126 Megawatt (MW). Im Jahr 2022 / 2023 werden Netzreservekraftwerke mit 10.647 MW Leistung benötigt.
Ab 2020 / 2021 werden außerhalb des Strommarktes Leistungskapazitäten in Höhe von 2 Gigawatt (GW) vorgehalten. Sie werden durch Ausschreibungsverfahren bestimmt, an denen Erzeugungsanlagen, Speicher sowie regelbare Lasten teilnehmen können, die dann ein Rückkehrverbot in den Markt erhalten. Wenn auf dem Markt nicht ausreichend Leistung verfügbar ist, dürfen diese auf Signal der Übertragungsnetzbetreiber ihre Leistung erhöhen.
Acht Blöcke von Braunkohlekraftwerken mit einer Gesamtleistung von 2,7 GW werden schrittweise in die Sicherheitsbereitschaft überführt. Sie sind vorläufig stillgelegt und werden für den Fall vorgehalten, dass die Stromproduktion – einschließlich aller regulären Sicherheitsmaßnahmen – nicht ausreichen könnte. Spätestens im Jahr 2023 werden sie endgültig stillgelegt.
Besondere netztechnische Betriebsmittel in Höhe von 1,2 GW sollen ab 2022 das Netz nach Ausfällen wieder in einen sicheren Zustand bringen.